War die Erklaerung fuer juedische Mischlinge standard in den Wehrmachtsunterlagen?

  • Ich bin grade etwas verwirrt und hoffe jemand kann mir eine Antwort geben.
    In den Wehrmachtsunterlagen meines Grossvaters befindet sich neben der "normalen" Ariererklaerung,
    auch eine zweite Erklaerung die woertlich besagt:


    Braunsberg der (Datum nicht ausgefuellt) 1942.


    Erklaerung


    Nach sorgfaeltiger Pruefung der mir zur Verfuegung stehenden Unterlagen, erklaere ich pflichtgemaess,
    das ich (nicht ausgefuellt) % juedischer Mischling bin.
    Ueber den Begriff juedischer Mischling in diesem Zusammenhang bin ich durch meinen Disziplinarvorgesetzten
    belehrt worden. Mir ist bekannt, dass ich Strafverfolgung zu gewaertigen habe, falls sich die Erklaerung als unrichtig erweisen sollte.
    Mir ist eroeffnet worden, dass ich falls ich durch unrichte Angaben meine Vorgesetzten taeusche in der Absicht, mich der Erfuellung des Wehrdienstes zu entziehen,
    wegen Zersetzung der Wehrkraft mit den hoechsten strafen, unter Umstaenden mit dem Tode bestraft werden kann.


    Unterschrieben (mein Opa)


    Bin jetzt etwas baff. War diese Erklaerung standard in den Unterlagen? Mussten das auch nicht Juden unterschreiben? (eigentlich nicht logisch oder?).


    Der Opa meines Opas ist mir allerdings namentlich unbekannt da er nicht auf der Geburtsurkunde der Mutter meines Opas genannt wurde,
    dieser koennte daher juedisch gewesen sein.
    Also koennte es sein dass die Mutter wusste wer ihr leiblicher Vater war und sie dies ihrem Sohn (meinem Opa) mitteilte.
    Mein Opa waere dann ein sogenannter "Vierteljude" gewesen und galt als Deutsch.
    Nur hat noch nie jemand in der Familie sowas erwaehnt!!
    Was denkt Ihr?

    [font='Chicago, Impact, Compacta, sans-serif'][size=14]In mir schlummert ein Genie, aber das Biest wird nicht wach!