• Hallo und guten Morgen,


    in "meinen" Personen-/ Zivilstandsregistern wurden die Uhrzeiten immer getrennt nach den zwölf Stunden vormittags und den zwölf Stunden nachmittags angeführt, teilweise bis in die 1950er hinein. Nun habe ich einen Taufregistereintrag von 1845 (aus Lette bei Coesfeld), in dem als Geburtszeit


    abends zur dritten Stunde


    angegeben ist.


    Wie "übersetzt" man diese Zeitangabe?


    Grüße


    Lothar

  • Hallo Lothar,


    historisch war die Nacht die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, also von 18 bis 6 Uhr. "Abends zur dritten Stunde" war die Zeit zwischen 20 und 21 Uhr.


    Gruß
    Detlef