Hallo und guten Morgen,
in "meinen" Personen-/ Zivilstandsregistern wurden die Uhrzeiten immer getrennt nach den zwölf Stunden vormittags und den zwölf Stunden nachmittags angeführt, teilweise bis in die 1950er hinein. Nun habe ich einen Taufregistereintrag von 1845 (aus Lette bei Coesfeld), in dem als Geburtszeit
abends zur dritten Stunde
angegeben ist.
Wie "übersetzt" man diese Zeitangabe?
Grüße
Lothar