Hallo,
gerade stolpere ich über einige Heiratsurkunden die ich bereits vor Jahren beantragt und auch beglaubigt erhalten hatte. Es handelt sich dabei um Eheschließungen aus den Jahren 1965, 1971 und 1992. Bei allen handelt es sich um beglaubigte Kopien aus dem Familienbuch, so auch der Titel auf den Dokumenten. Diese sind aber wohl nicht mit einem Registereintrag aus dem jeweiligen Heiratsregister vergleichbar ... oder?
Ich selber denke das es sich da wohl um ganz unterschiedliche Dokumente handelt ... bin aber gerade etwas unsicher Bei einer Kopie aus dem Heiratsregister würde ich ja wohl auch immer z.B die persönlichen Unterschriften der Eheleute vorfinden? ... neben eventuellen und weiteren Randvermerken. Und dann hätte ich diese Dokumente wohl damals falsch angefordert, wahrscheinlich fragte ich nach einer Kopie der Heiratsurkunde und nicht nach einer Kopie des Heiratseintrages aus dem Heiratsregister ...
Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
MfG Watf