Namenserteilung für ein uneheliches Kind

  • Moin zusammen,
    folgendes würde ich euch gerne fragen:


    Zeitraum 1938 - 41:
    ein unehelich geborenes Kind erhält den Familiennamen der Mutter bei der Geburt.
    Heiratet diese Mutter dann einen neuen Mann (nicht den Vater des Kindes) gibt er "durch Namenserteilung" dem Kind seinen Familiennamen.
    Er adoptiert das Kind aber nicht.
    Seitdem heißt das Kind mit Familiennamen nach dem neuen Ehemann der Mutter. So steht es auch in allen Papieren.
    In der Geburtsurkunde ist zudem ein Vermerk auf Namenserteilung durch den Ehemann der Mutter. (Auch in der Taufbescheinigung wurde die Namenserteilung nachträglich wirksam)


    Kann man denn die ursprüngliche Geburtsurkunde vor der Namenserteilung beim Standesamt einfordern?
    Schließlich wurde das Kind bei Namenserteilung nicht gefragt (weil zu klein) und hätte lieber den "Geburtsfamiliennamen" in den Papieren.


    Freu mich auf eure Meinung!
    Gruß
    Opa August

  • In der Geburtsurkunde ist zudem ein Vermerk auf Namenserteilung durch den Ehemann der Mutter. (Auch in der Taufbescheinigung wurde die Namenserteilung nachträglich wirksam)


    Kann man denn die ursprüngliche Geburtsurkunde vor der Namenserteilung beim Standesamt einfordern?
    Schließlich wurde das Kind bei Namenserteilung nicht gefragt (weil zu klein) und hätte lieber den "Geburtsfamiliennamen" in den Papieren.


    Hallo Opa August,


    du schreibst selber, daß Du eine Geburtsurkunde mit Randvermerk hast. Eine andere Urkunde als diese gibt es nicht. Rechtlich wäre es nicht zulässig, eine Urkunde mit dem Namen der Mutter auszustellen.
    Da hilft nur, eine formelle Namensänderung zu beantragen.

  • Hallo Tempelritter,


    Danke für Deine Antwort.
    Bei meiner Tante verhielt es sich auch so, Sie hat sich dumm gestellt und so eine Taufurkunde mit altem Geburtsnamen erhalten.
    Was Symbolisch für Sie sehr wichtig war.
    Der Vermerk auf Namenserteilung stand ganz klein unter der Taufbescheinigung.


    Es gibt also nicht die Möglichkeit die Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde mit Geburtsnamen zu erhalten?
    Z.B. als beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister?
    Oder mit Vermerk einer späteren Namenserteilung ab ...


    Danke für Antwort im Voraus!


    Opa August

  • Hallo Opa August
    Es muss doch eine Geburtsurkunde vom Standesamt ausgestellt worden sein ,als das Kind zur Welt kam.Darauf stand natürlich als FN der FN der Mutter,da das Kind "ledig" zur Welt kam.Oder hat sie noch vor der Geburt den anderen Mann geheiratet?Ich hab so einen Fall in meiner Familie.Meine Schwiegermutter war im Krieg mit einem Soldaten liiert.Der Vater des Kindes was sie erwartete fiel im Krieg und somit kam das Kind ledig zur Welt und erhielt den FN meiner Schwiegermutter.Nach dem Krieg heiratete sie einen Mann und dieser mann machte dann die Namensgebung bei seiner Stieftochter und somit erhielt aber die Stieftochter den Vermerk auf der Geburtsurkunde "Namensgebung durch XY....
    Liebe Grüße
    Franz Josef

  • Hallo Opa August,


    um Dich nicht zu verwirren, die Tante soll sich eine Kopie des Originals geben lassen.
    Da steht dann der Geburtsname mit Randvermerk zur Namensgebung drauf. Also genau das, was die Tante möchte, um glücklich zu sein ;-)
    na dann: schöne Feiertage

  • Hallo nochmals,


    ich Danke euch für eure Einschätzungen.
    Ich werde es nochmals versuchen, bzw die Tante , eine Kopie des Originaleintrages der Geburt mit Randvermerk zu bekommen.


    Die Originalurkunden existieren leider Kriegsbedingt nicht mehr in der Fam.


    Schöne Weihnachten euch Allen!


    Opa August

  • Hallo Opa August,


    ich habe 2 solche Fälle bei meinen Vorfahren, allerdings aus der Zeit vor 1900 in Preußen. Beide Kinder behielten den Namen der Mutter obwohl beide später geheiratet haben und ich in beiden Fällen nicht glaube daß sie die Väter der Kinder geheiratet haben.


    Gruß
    Gerrit