Übertragung eines Wappen

  • Hallo,


    ich denke, daß der Verband wappenführender Familien (VWF) hier weiterhelfen kann.
    Habe dort auch schon einige Fragen klären können.
    Derzeit haben sie aber ein Server-problem, komme zumindest dort grad nicht auf die Homepage. Einfach mal probieren.


    Robin

  • Danke,sehr freundlich für das Angebot.Doch noch ein Forum?
    Da weiß ich es im Augenblick noch nicht,wieso Fam B sich des Wappen von Fam A bedienen konnte.
    Festgehalten habe ich es ja.
    MfG
    Dumeklemmer :thumbup:

  • Hallo,


    grundsätzlich gilt: Namensgleichheit bedeutet nicht Wappengleichheit.
    Wer ein Wappen führen darf wird heutzutage in der eigens dafür niedergeschriebenen Führungsberechtigung festgelegt. Bei alten Wappen gilt normalerweise der Grundsatz der männlichen Linie in direkter Abstammung.


    Das ist jetzt recht allgemein. Wenn Du ein paar mehr Details nennst kann mann villeicht besser weiterhelfen.


    Viele Grüße
    Honi

  • Hallo,


    hiermit bedanke ich mich recht freundlich für deine Antwort.Genau das ist es:niedergeschriebene Führungsberechtigung.
    Wird diese dann irgendwo hinterlegt und kann man dort heute reinschauen?


    MfG
    Dumeklemmer :thumbup:

  • Hallo Dunneklemmer,


    wer zur Führung eines bestimmten Wappens berechtigt ist, steht in der Wappenrolle, in der das Wappen abegebildet und beschrieben ist. Eine Übertragung wegen Namensgleichheit gibt es nicht.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo,


    Weißt Du denn in welcher Wappenrolle das Wappen eingetragen ist? Es gibt sicher mehr als 25 Wappenrollen alleine in Deutschland. Deren Veröffentlichungen haben teilweise 30 Bände und mehr.
    So einfach wird das Auffinden deshalb nicht.


    Wie gesagt. Gib mal ein paar Details wie Familienname, Ort, Region, Bild. Dann kann man Dir vielleicht gezielt weiterhelfen.


    Gruß
    Honi

  • Hallo,
    ja stimmt.Habe heute gestöbert.Reichlich.


    Ort:Düsseldorf um 1929
    Schriftführerin des Familienverbands Poensgen
    erteilt R.Poensgen aus Poensgen 4,(Olef u dann Eupen) die Erlaubnis,
    sich beim Fam Wappen der Poensgen 1 zu bedienen.lt Fix


    Habe in BW eingestellt,weil ich dort wohne


    Kannst du jetzt den Grund nennen?


    MfG
    Dumeklemmer :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Dumeklemmer () aus folgendem Grund: Der Ort Richtig Düsseldorf

  • Hallo,


    bei einem "ordentlich" registrierten Wappen kann die Führungsberechtigung nicht einfach erweitert werden. Diese muss dann auch durch die Wappenrolle genehmigt und veröffentlicht werden.


    Es sei denn, die neue Person gehört bereits aufgrund der Abstammung o.ä. zum führungsberechtigten Kreis, was mit dem Schreiben nur bestätigt werden sollte.


    Auf die schnelle habe ich 3 Oensgen Wappen gefunden:


    1. Poensgen aus Kirschseifen, Eifel
    in Siebmachers Großes Wappenbuch Bürgerlicher Wappen, Degener Verlag, 5 Bände!


    2. Poensgen aus Kirschseifen, Kreis Euskirchen
    in Deutsche Wappenrolle, Herold Verein für Heraldik e.V., Berlin, ca. 50 Bände!


    3. Poensgen aus Solingen / Eifel
    in Neues Bergisches Wappenbuch Bürgerlicher Familien, Eike Pies, 1998, ISBN 3 87947 111 8


    Mein Tipp: Nr. 1+3 per Fernleihe bestellen und bei Nr. 2 mal schriftlich anfragen.
    Ich besitze leider keines der genannten Werke.


    Viele Grüße
    Honi

  • Es läßt sich zur Schreibweise "Poensgen" ein Wappen-Eintrag in der Sammlung
    Siebmacher, Bürgerliche, Bd. 12, Teil 4, Abtl. 12, Seite 25, Tafel 34
    finden.
    Familie zu Kirschseiffen in der Eifel
    Wappen:
    in B. auf s. Wellen ein g. Schwan.
    Helm : vier Pfauenfedern.
    Decken: b.g.

  • Ja,danke für diese Mitteilungen.Muß mal sehen.Weiß jemand hier,ob die Familie Poensgen ein Archiv betreibt?


    Ich danke für alle Nachrichten,aber sie sind mir so bekannt. Nochmals,Danke!


    MfG
    Dumeklemmer :thumbup:

  • Mich interessiert nur die Begründung des sich bedienen können und nicht das Aussehen des Wappen der Familie Poensgen.
    Der Herr Fix hat das Bestehen dieser Möglichkeit im DGB festgehalten.Nochmals:Kann man den Willen eines Wappenstifters einsehen,und wie ,wenn ich fernleihen will?


    MfG
    Dumeklemmer :thumbup:

  • Hallo,


    wie bereits geschrieben wird bei neuzeitlichen Wappen der Wille des Wappenstifters in der Führungsberechtigung festgehalten. Diese ist dann fix und kann i.d.R. nicht geändert werden.


    Bei historischen Wappen lautet die Führungsberechtigung normalerweise "alle männliche Nachkommen in direkter Abstammung". Andere Personen dürfen das Wappen niemand tragen oder nutzen.


    Was wurde den im DGB festgehalten??? Ich verstehe den Punkt nicht.


    Viele Grüße,
    Honi

  • @Honi2007


    ..........Poensgen4 vom Hofe Wintzen bei Schleiden.Ein Wappen wird nicht grführt,doch wurde einem Vertreter, Hr Heinrich Richard Poensgen in St Ingbert, durch die Vertreterin des Famverbands Poensgen1 gestattet,sich dessen Wappen( mit dem Schwan) zu bedienen.
    Was anderes habe ich auch nicht.Das ist eine Abschrift aus DGB Eifelband.Wo kann ich diese Genehmigung ersehen?


    @Henriette
    hatte meinen Eintrag schon gesucht,aber so ist es auch OK


    MfG
    Dumeklemmer :thumbup: