Nachlassakte anfordern

  • Hallo,


    durch das Forum wurde ich auf die Möglichkeit aufmerksam auch in Nachlassakten noch wichtige Angaben finden zu können. Irgendwie ist man auf die "üblichen" Quellen fixiert und übersieht leicht weitere Möglichkeiten ...


    Wie formuliert man ein derartiges Schreiben an das Nachlassgericht im Idealfall?


    Ich frage lieber nochmal nach ... bei meinen bisherigen Anfragen bei den Standesämtern habe ich z.B bisher immer vergessen auch nach einer eventuell vorhandenen Sammelakte zu fragen. Was wohl ein Fehler war ...


    Einfach die Geburts- und Sterbedaten der betreffenden Person mitteilen und um eine Kopie der Nachlassakte bitten? Natürlich mit Dokumenten welche die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen (Geburts- und Sterbeurkunde der verstorbenen Person sowie die eigene Geburtsurkunde?)


    In einem Fall handelt es sich um den Nachlass meines Vaters (+2005) und in zwei weiteren Fällen um die Nachlässe zweier Geschwister (+2011, +2013). Auch wenn damals der Nachlass ausgeschlagen wurde ... besteht ja wohl doch das Auskunftsrecht weiterhin?


    MfG Watf

  • Hallo Watf,


    erbberechtigt nach Deinem Vater waren die Verwandten ersten Grades, also seine Ehefrau (falls sie da noch lebte) und seine Kinder, die Kinder in jedem Falle sogar mit Pflichterbteil.
    Die Ausschlagung des Erbes (üblicherweise erfolgt sie wegen Überschuldung) muß von den Erbberchtigten ausgesprochen worden sein. Das setzt normalerweise voraus, dass alle einen Erbschein und konkrete Informationen über die Vermögenssituation des Erblassers hatten, also über eine Kopie des Testamentes (falls vorhanden) oder der Nachlassakte bereits verfügten.


    An der Nachlaßakte Deines Vaters hast Du ein sog. "rechliches Interesse". An den Nachlassakten Deiner Geschwister hast Du dann kein rechtliches Interesse, wenn Deine Geschwister eigene Nachkommen hatten oder wenn sie keine Nachkommen hatten, aber die Mutter noch lebte. "Rechtliches Interesse" ist gleichbedeutend mit Recht auf Auskunftserteilung.

    Einfach die Geburts- und Sterbedaten der betreffenden Person mitteilen und um eine Kopie der Nachlassakte bitten? Natürlich mit Dokumenten welche die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen (Geburts- und Sterbeurkunde der verstorbenen Person sowie die eigene Geburtsurkunde?)

    Genau so kannst Du es machen unter Hinweis auf Dein rechtliches Interesse, wenn die Unterlagen nicht (mehr) in Deinem Besitz sind. Du wendest Dich an das Amtsgericht des letzten Wohnortes des Erblassers.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassgericht


    Gruß
    Detlef