Hallo,
durch das Forum wurde ich auf die Möglichkeit aufmerksam auch in Nachlassakten noch wichtige Angaben finden zu können. Irgendwie ist man auf die "üblichen" Quellen fixiert und übersieht leicht weitere Möglichkeiten ...
Wie formuliert man ein derartiges Schreiben an das Nachlassgericht im Idealfall?
Ich frage lieber nochmal nach ... bei meinen bisherigen Anfragen bei den Standesämtern habe ich z.B bisher immer vergessen auch nach einer eventuell vorhandenen Sammelakte zu fragen. Was wohl ein Fehler war ...
Einfach die Geburts- und Sterbedaten der betreffenden Person mitteilen und um eine Kopie der Nachlassakte bitten? Natürlich mit Dokumenten welche die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen (Geburts- und Sterbeurkunde der verstorbenen Person sowie die eigene Geburtsurkunde?)
In einem Fall handelt es sich um den Nachlass meines Vaters (+2005) und in zwei weiteren Fällen um die Nachlässe zweier Geschwister (+2011, +2013). Auch wenn damals der Nachlass ausgeschlagen wurde ... besteht ja wohl doch das Auskunftsrecht weiterhin?
MfG Watf