Heimberger / Schultheiß

  • Hallo zusammen!


    Ich weiß nicht, ob dieses Forum das richtige für meine Frage ist - ich probiers einfach mal!


    Weiß jemand, ob es korrekt ist, dass der Unterschied zwischen 'Heimberger' und 'Schultheiß' nur der ist, dass der Heimberger von den Bewohnern gewählt und der Schultheiß von der Obrigkeit bestimmt wurde????


    Liebe Ostergrüße an alle, die das lesen - Markus

  • Hallo Markus,


    viele Fragen kann man sich selber beantworten, indem man Google befragt. Unter "Heimberger" findest du z.B. "Im dörflichen Bereich waren Heimbürger Amtsträger, die meist nicht (wie Schultheiß, Schulze oder Meier) vom Ortsherren, sondern von der Ortsgemeinde bestimmt wurden


    Gruß
    Detlef

  • Dankeschön :)


    Die mir mitgeschickten Zeilen waren nicht nur DIR, sondern auch mir bekannt, ich bin durchaus in der Lage, vor einer Fragestellung 'Google' selbst zu befragen!
    Nur diese Aussage aus Wikipedia paßt nicht zu den Aussagen einer 'Zeitung' von um 1775 / 1780, wo klar drin steht, dass in Dörfern hier in der Gegend mehrfach Personen zum Heimberger bestellt, also eingesetzt, wurden!
    Deswegen, trotz der Aussage von Google, meine Nachfrage hier - auch Google bzw Wikipedia hat nicht immer recht!


    Trotzdem Danke - und schöne Ostern noch


    Markus

  • Hallo, Detlef!


    Klär mich bitte auf, wenn ich was falsch verstehe:


    Laut dem Wikipedia-Artikel wurden Schultheiße etc vom 'Ortsherren' bestimmt und eingesetzt - Heimberger von der Ortsgemeinde!!! Korrekt???


    Ich zitiere mal den Artikel:
    Joh. Adam Blumenstiehl zu Mandeln ist anstelle des bisherigen Heimbergers Joh. Tilmanns angeordnet worden.
    ('Dillenburgische Intelligenznachrichten', Sonnabends: den 19. Junii / 1773)


    Anordnen kann doch nur die Obrigkeit! Somit würde das doch im Widerspruch zu dem o.a. stehen!!???

  • Hallo Markus,


    Anordnen konnte grundsätzlich jeder, der dazu berechtigt war.
    Amtsträger wurden früher "angeordnet" (nach heutigem Sprachgebrauch: ernannt). Den Schultheis ordnete gemäß seiner Befugnis der Ortsherr an, den Heimberger/Heimbürger/Heimbürge dagegen meist die dafür zuständige Gemeinde (vertreten durch den Gemeindevorsteher bzw. Gemeinderat).
    Das Wörtchen "meist" bedeutet ja, dass dies zwar die Regel war, aber nicht ausschließlich so gehandhabt wurde. In Einzelfällen wurde also der Heimberger auch vom Ortsherrn angeordnet.


    Gruß
    Detlef

  • Ok, so nehm ichs mal einfach hin.... Also gings wohl eher einfach nach dem Motto: SOO wirds gemacht, und wenns mal nicht so gemacht wird, machen wirs eben anders rum!


    Mir gings ja eigentlich auch eher nach den Unterschieden zwischen den beiden, evtl. in der Hierarchie oder so! Und DA scheint es ja keinen Unterschied zu geben!


    Ich such mal noch ein bischen - sage aber schonmal :danke: , Detlef

  • Hallo Markus,


    der Schultheis vertrat die Interessen der hierarchisch übergeordneten Landes-, Stadt- oder Grundherrschaft; der Heimbürger vertrat die Interessen der hierarchisch untergeordneten Gemeinde oder auch nur eines Teils der Gemeinde.


    Gruß
    Detlef