Hallo,
die Begrifflichkeiten Instmann, Deputant und Scharwerker sind mir soweit bekannt.
Mir geht es aber darum, ob ein Instmann grundsätzlich verheiratet sein musste, um auf dem Gut eine "Inst" zu bekommen. Hintergrund ist eine Abschrift einer Heirat von einem Vorfahren, darin steht: Auf Grund des kirchlichen Trauungs-Registers wird hierdurch amtlich bescheinigt, dass der Instmann ..... mit ..... am .... in der hiesigen Kirche getraut worden ist.
Hieraus lässt sich aus meiner Sicht interpretieren, dass der Ehemann bereits verheiratet war und als Witwer wieder geheiratet hat. Der Instmann lebte mit seiner Familie auf dem Gut. Als Lediger wäre er in "jungen Jahren" als Scharwerker bezeichnet worden - später als Losmann oder Knecht (Guts- oder Gespannknecht). Also ich müsste nach der ersten Ehe suchen.
Wer teilt meine Ansicht oder gab es auch unverheiratete Instmänner ?
Danke für Eure Unterstützung
Andreas