Vormundschaftlicher Consens

  • Ein liebes Hallo in die Runde. Ich habe bei einer Heirat 1860 in Pommern unter der Rubrik Name des Vaters diesen Eintrag gefunden " vormundschaftlicher Consens "


    Meine Frage, warum und wann wurde dieser Consens er- oder gestellt ? Ich möchte noch hinzufügen dass dieser Eintrag unter der Rubrik Einwilligung der Eltern steht.


    Ein ganz herzlich Dankeschön und Grüsse, Lilli

  • Hallo Lilli,


    kann es sein, dass der Vater des Ehepartners, um den es in Deinem Fall geht, schon gestorben war?
    Bei Frauen war zumindest für die erste Eheschließung die Einwilligung eines Vormunds (im Idealfalle des Vaters) notwendig, bei minderjährigen Männern (d.h. in der Regel bei unter 21 Jahre alten) wurde ebenfalls die väterliche Einwilligung benötigt.


    Grüße!


    Giacomo

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • ich weiss nicht ob der Vater des Bräutigams zu diesem Zeitpunkt noch lebte, deshalb ja meine Frage warum und wann ein Consens nötig war. Der Bräutigam war zum Zeitpunkt der Eheschließung 21 Jahre alt.


    Lilli