hallo in die Runde,
in einer Sterbeurkunde von 1877 aus (heutigem) Sachsen steht ,das ein Kind 2 Jahre alt , in seiner Pflegefamilie verstorben ist.
Die leiblichen Eltern leben aber noch und sind auch erwähnt als solche.
Meine Frage:
Wer durfte damals Kinder aus seiner leiblichen Familie nehmen und warum?
Wurden wenn Alle Kinder einer Familie in Pflege gegeben ?
Wüßte gerne etwas mehr dazu!
Danke im Voraus für eure Antworten!
Opa August