Verwirrungen um den Grenzverlauf bei Geesthacht im Jahre 1682

  • Geesthachter als Zeugen am 6. und 7. Dezember 1682 in Bergedorf


    Quelle: StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 267-272.


    Autor: Andree Peterburs, 04.07.2015




    Verwirrungen um den Grenzverlauf bei Geesthacht im Jahre 1682


    Im Jahre 1682 stellten Untertanen aus dem Herzogtum Sachsen-Lauenburg ihr Fadenholz (Brennholz) an einem Ort bei Geesthacht ab, um es dort zu lagern[1]. Dieser Ort wurde die ,,Buckte Tonne“ genannt und befand sich unweit des als ,,Will“ bezeichneten Ortes, der zwischen Besenhorst und Geesthacht lag[2]. Da jedoch das ,,Will“[3] wie auch die ,,Buckte Tonne“[4] auf dem Gebiet der beiden Städte Hamburg und Lübeck gelegen haben sollen[5], gab es durch die Handlungen der lauenburgischen Untertanen einige Verwirrungen über den Verlauf der Landesgrenze.


    Als Zeuge sagte der Kätner und Kirchgeschworene Carsten Elvers zu Geesthacht unter Eid am 6. Dezember 1682 in Bergedorf aus, dass an dem Orte, wo die Lauenburgischen diesmal ihr Holz bei Geesthacht, oder der Buckten Tonne genannt, gesetzt hätten, vor etwa 40 Jahren Carsten Uhrbrock zu Dassendorf und Jochim Heidelmann zu Besenhorst ihr Holz stehen gehabt hätten. Außer diesen Leuten habe aber seines Wissens niemand von den Sächsischen (Lauenburgischen) an selbigem Orte Holz hingesetzt[6].


    Als weitere Zeugen wurden nachfolgend 16 Einwohner aus Geesthacht am 6. und 7. Dezember 1682 in Bergedorf vernommen[7]. Die Zeugen gaben in der Vernehmung an, dass das ,,Will“ beider ehrbaren und ehrenfesten Städte (Hamburg und Lübeck) unstreitiger Grund und Boden sei[8].


    Bei der Befragung wurden folgende Namen der lauenburgischen Untertanen, die 1682 ihr Fadenholz bei Geesthacht lagerten, angegeben[9]:


    Hans Meyer zu Brunstorf, Carsten Uhrbrock zu Dassendorf, Hein Uhrbrock zu Worth[10].


    Zudem berichtete der Zeuge Carsten Elvers (Testis 8. Carsten Elffers), Hufner in Geesthacht, dass die Besenhorster ihre Schweine auf das ,,Will“ geführt hätten, die Geesthachter aber diese wieder zurückgejagt hätten, was auch schon in früherer Zeit geschehen sei, wie er von seinem seligen Vater öfters gehört habe[11].



    Die Namen der 16 Einwohner von Geesthacht[12], die nach dem ersten Zeugen Carsten Elvers (Kätner und Kirchgeschworener in Geesthacht) am 6. und 7. Dezember 1682 in Bergedorf als weitere Zeugen unter Eid aussagten, lauten wie folgt:


    Testis 1. Lütke Ricken [Rieken], über 70 J. alt.[13]


    Testis 2. Carsten Reimers, bei 66 J. alt


    Testis 3. Hein Uhrbrock senior, bei 66 J. alt.


    Testis 4. Hein Möling, bei 64 J. alt.[14]


    Testis 5. Johan Rose, bei 80 J. alt.


    Testis 6. Johan Uhrbrock, bei 56 J. alt.


    Testis 7. Henrich Reimers, bei 70 J. alt.[15]


    Testis 8. Carsten Elffers [Elvers], bei 52 J. alt.


    Testis 9. Carsten Reimers, 46 J. alt.


    Testis 10. Hanß Kops [Koops], 46 J. alt.[16]


    Testis 11. Hein Uhrbrock Voigt, 37 J. alt.[17]


    Testis 12. Frantz Kiehn [Kien], 40 J. alt.


    Testis 13. Hanß Reimers, 70 J. alt.


    Testis 14. Johan Holthoff, Küster, im 65. Jahr seines Alters.


    Testis 15. Clauß Meßerschmidt [Messerschmidt], bei 44 J. alt.


    Testis 16. Christopher Möling, bei 40 J. alt.




    Quellen:


    1. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 267-272.


    2. Ebd.


    3. Der Flurname ,,Will“ ist wahrscheinlich eine Ableitung vom Adjektiv wild (mit Assimilation ld > ll) und bedeutet demnach ,,Wildnis, unbebautes Land". Siehe Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971, online abgerufen am 08.07.2015 unter http://woerterbuchnetz.de/DWB/…ng&lemid=GW20764#XGW20764, Hrsg. Universität Trier.


    4. Der Ort wird als ,,die Buckte Tonne“ bezeichnet. In dem Wort ,,Buckte“ dürfte niederdeutsch Bucht ,,Biegung, Krümmung, Verschlag für Haustiere“ zu sehen sein, vgl. Kluge, Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, bearb. von Elmar Seebold, 24. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin 2002, S. 157.


    5. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 268-272.


    6. Ebd. Auf der Fol. 267 ist die Aussage von Carsten Elvers protokolliert. Es ist dort vermerkt, dass er zu dieser Zeit Kätner und Kirchgeschworener zu Geesthacht war. Sein Alter wird leider nicht angegeben. Er ist zu unterscheiden von dem Zeugen Nr. 8, der Hufner in Geesthacht war.


    7. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 268-272.


    8. Ebd. Siehe Testis 1, Lütke Ricken, und Testis 11, Hein Uhrbrock, Vogt. Bis auf Frantz Kiehn und Hanß Koops bestätigten die übrigen Geesthachter Zeugen die Aussagen von Zeuge 1 und Zeuge 11.


    9. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 268-272.


    10. Ebd., Fol. 271. Der Hufner Carsten Elvers (Testis Nr. 8) sagte aus, er selbst habe noch jetzt eingewilligt (,,noch itzo verwilliget“), dass Hans Meyer aus Brunstorf in seinem Hofe Holz gesetzt. Auch habe mehrfach von anderen Leuten das Holz in seinem Hofe gestanden. Diese Aussage bestätigte der Zeuge Nr. 9, Carsten Reimers, der berichtete, dass die sächsischen (lauenburgischen) Untertanen Carsten Uhrbrock von Dassendorf und Hans Meyer von Brunstorf auch wohl Holz in Geesthacht bei Carsten Uhrbrock und Carsten Elvers in deren Höfen dann und wann wieder plaziert hätten, was aber in deren gutem Willen geschehen sei.


    11. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 269, Aussage von Zeuge Nr. 8, Carsten Elvers.


    12. StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 268-272.


    13. Ebd., Fol. 268: ,,Testis 1. Lütke Ricken über Siebenzigk Jahr alt, Er halte dafür, daß das Will beyder E.E. Städte unstreitiger Grundt undt Boden sey.“


    14. Ebd., Fol. 268. Testis 4. Hein Möling: Er bestätigt (,,affirmat"), denn er wisse nicht anderes und habe auch nicht anderes von seinem seligen Vater, welcher vor 6 Jahren gestorben und 91 Jahre alt geworden sei, gehöret.


    15. Ebd., Fol. 269, Testis 7. Henrich Reimers: ,,Zeuge sey ein Zimmerman“.


    16. Ebd., Fol. 271, Testis 10. Hanß Koops: ,,Zeuge sey erst vor Achtzehn Jahren nach Geesthacht zu wohnen kommen, wiße auch anders nichts davon zu erinnern, den daß die Besenhorster undt Carsten Uhrbrock zum Daßendorff in solcher Zeit woll dan undt wan alda Holtz stehen gehabt, Ein wahres könne Er davon nicht sagen.“


    17. Fol. 268: ,,Testis 11. Hein Uhrbrock Voigt, sieben undt dreyßig jahr alt: deponirt, Er wiße nicht anders, habe auch nicht anders gehöret, daß Will beyder E.E. Städte Grundt undt Boden sey.“