Nachträglich unehelich - nachträglich unverheiratet - Namensänderung automatisch?

  • Auf der Geburtsurkunde meines Vaters (1910) befindet sich der Hinweis (datiert mind. 10 Jahre nach der Geburt, Datum nicht komplett lesbar), dass auf Gerichtsbeschluß festgestellt wird, dass der damals angegebene Vater nicht der Erzeuger ist.
    In dem Hinweis wird seine Mutter als 'damals unverehelicht' bezeichnet, obwohl sie auf der Geburtsurkunde als Ehefrau genannt wird?
    Erhielt mein Vater dadurch automatisch wieder den Mädchennamen seiner Mutter (unter dem er mir bekannt war) , oder mußte dazu noch ein anderer Beschluß vorliegen?


    Das mit dem falschen Vater ist ja einleuchtend, aber wieso war sie nachträglich unverheiratet? Wurde die Ehe dadurch automatisch ungültig? Oder konnte der betrogene Ehemann so etwas beantragen?

  • Hallo JuKi,


    was es doch so alles gibt ...


    dass auf Gerichtsbeschluß festgestellt wird,


    Hoffentlich hast du nähere Angaben zum Gerichtsbeschluss, Aktenzeichen etc. Denn danach würde ich jetzt suchen. Nur dieser wird dir wohl Klarheit verschaffen können?


    Merkwürdig ist das aber schon ... Aber Geburten wurden ja auch z.B von Hebammen oder Krankenhäusern dem Standesamt gemeldet. Woraufhin wohl dann auch, vom Amt ungeprüft?, die Angaben in die Geburtsurkunde übernommen werden? Wahrscheinlich wurden in deinem Fall nicht stimmende Angaben von der die Geburt anzeigenden Person gemacht ... und diese später eben durch Gerichtsbeschluß berichtigt. Weshalb dieser Beschluß wohl schon sehr wichtig für dich sein dürfte.


    MfG Watf

  • Laut Geburtsurkunde wurde die Hausgeburt angezeigt durch den Vater (der damals wohl dachte, er wäre es), als Identifikation diente nur SEINE Geburtsurkunde und keine Heiratsurkunde.
    Kurz nach der Geburt gab es einen Umzug nach Frankfurt, auf diedortigen Unterlagen warte ich noch.
    Die Ehelichkeit wurde aber erst angezweifelt, als die Mutter erneut verheiratet war, aber wohl nicht mit dem Kindsvater, denn es gab keine Adoption.
    Und da sag nochmal jemand, das Leben wäre keine Soap-Opera.....


    Im Unehelichkeits-Vermerk gibt es zwei Unterschriften, Standesamt und Justiz-Sekretär, ich habe einen ganz guten Draht zum dortigen Archiv und hoffe, die entsprechenden Unterlagen sind dort zu finden, oder haben die Justiz-Behörden da wieder ihr eigenes Ding?

  • Vieleicht ist es ja so, daß die Ehe nur wegen der Schwangerschaft geschlossen wurde.
    Als sich päter herausstellte, daß der Ehemann nicht der Vater ist, hat er dagegen geklagt
    und eventuell wurde dann auch die Ehe annuliert. Ersteres habe ich auch bei meiner
    Großmutter erleben müssen. Da wurde Jahre später auch eingetragen, daß der Ehemann
    nicht der Erzeuger des Kindes ist. Allerdings war meine Gro0mutter das letzte Kind von sieben.


    Gruß, Uwe.

  • Hallo JuKi,

    Im Unehelichkeits-Vermerk gibt es zwei Unterschriften, Standesamt und Justiz-Sekretär, ich habe einen ganz guten Draht zum dortigen Archiv und hoffe, die entsprechenden Unterlagen sind dort zu finden, oder haben die Justiz-Behörden da wieder ihr eigenes Ding?

    in NRW befinden sich die archivierten Unterlagen der Justizbehörden inkl. Amtsgericht (wahrscheinlich in Deinem Fall relevant) etc. in den Landesarchiven. In Hessen (oder meinst Du Frankfurt/Oder?) kenne ich mich leider nicht aus.

  • Der Gerichtsbeschluß ist von Krefeld, also muss ich mich an Münster wenden, vermutlich ist ein Scan der Urkunde dazu am Besten.
    Jetzt muss ich noch herausfinden, ob und wenn ja, wo die beiden geheiratet haben, vermutlich in Düsseldorf. Aber dass könnte ja aus dem Beschluß hervorgehen.


    War es damals üblich, dass bei einer Geburtsanmeldung keine weiteren Unterlagen zur Identifikation gefordert wurden?


    Die Klage erfolgte ja erst, als meine Großmutter erneut verheiratet war, vielleicht ging es um ein Erbe etc.
    Schade, dass es keine Adressbücher von FFM gibt außer dem von 1877.


    Jetzt heisst es wieder warten.
    Vielen Dank für eure Antworten
    JuKi