Auf der Geburtsurkunde meines Vaters (1910) befindet sich der Hinweis (datiert mind. 10 Jahre nach der Geburt, Datum nicht komplett lesbar), dass auf Gerichtsbeschluß festgestellt wird, dass der damals angegebene Vater nicht der Erzeuger ist.
In dem Hinweis wird seine Mutter als 'damals unverehelicht' bezeichnet, obwohl sie auf der Geburtsurkunde als Ehefrau genannt wird?
Erhielt mein Vater dadurch automatisch wieder den Mädchennamen seiner Mutter (unter dem er mir bekannt war) , oder mußte dazu noch ein anderer Beschluß vorliegen?
Das mit dem falschen Vater ist ja einleuchtend, aber wieso war sie nachträglich unverheiratet? Wurde die Ehe dadurch automatisch ungültig? Oder konnte der betrogene Ehemann so etwas beantragen?