Nicht ehelicher Vater - nicht der Erzeuger oder nur nicht verheiratet?

  • Sorry, wenn ich noch einen Thread aufmache, aber es ist ja wieder ein anderes Thema.
    Es geht um einen nachträglichen gerichtlichen Hinweis auf einer Geburtsurkunde, dass der dort genannte Vater 'nicht der eheliche Vater' sei.
    Ich hatte das zunächst so verstanden, dass er eben nicht der Erzeuger war, aber könnte es nicht auch bedeuten, dass die beiden zum Zeitpunkt der Geburt einfach nicht (wie von ihm angegeben) verheiratet waren?
    Das würde auch die Benennung der Mutter als 'damals unverehelicht' erklären.
    Und dass es dabei darum ging, dass sie für ihre 'nächste' Ehe sonst keine Scheidungspapiere vorweisen konnte?


    Man sollte dringend am Bau einer Zeitmaschine arbeiten...

  • olso ohne den Anspruch auf Richtigkeit!
    Ich würde bei nicht ehelichem Vater verstehen, Kind vor einer Ehe und die entsprechende Angabe zum Kindsvater.
    Ob daraus später ne Ehe wurde, dürfte nur aus der Heiratsurkunde der Mutter ersichtlich sein .Oft wurde in diesem Zusammenhang das Kind auch legalisiert.
    Wenn aber auf einen Gerichtsbeschluß hin nachträglich eingetragen wurde, liegt die Vermutung nah, das die Ehe mit einem anderen Mann eingegangen wurde, der das uneheliche Kind auf seinen Namen legalisiert hat. Daher wurde auch der eigentliche Vater als nicht ehelicher Vater dazugetragen.
    so könnte passen

  • Ja, da geht auch meine Vermutung hin.
    Die Mutter hat zu diesem Zeitpunkt wohl 'richtig' heiraten wollen und mußte sicher nachweisen, dass sie noch ledig war.


    Danke
    LG
    JuKi