Sorry, wenn ich noch einen Thread aufmache, aber es ist ja wieder ein anderes Thema.
Es geht um einen nachträglichen gerichtlichen Hinweis auf einer Geburtsurkunde, dass der dort genannte Vater 'nicht der eheliche Vater' sei.
Ich hatte das zunächst so verstanden, dass er eben nicht der Erzeuger war, aber könnte es nicht auch bedeuten, dass die beiden zum Zeitpunkt der Geburt einfach nicht (wie von ihm angegeben) verheiratet waren?
Das würde auch die Benennung der Mutter als 'damals unverehelicht' erklären.
Und dass es dabei darum ging, dass sie für ihre 'nächste' Ehe sonst keine Scheidungspapiere vorweisen konnte?
Man sollte dringend am Bau einer Zeitmaschine arbeiten...