Familienname bei unehelichen Kindern

  • Moin, Moin,


    gibt es eine feste Regel, wie uneheliche Kinder mit Familiennamen geheissen haben? Der Vater ist bekannt, eine nachträgliche Heirat hat es nicht gegeben. Hat das Kind dann den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen? Mich interessiert hauptsächlich der Zeitraum 1650 bis 1900.


    Gruß HG

  • Hallo HG,


    ich glaube, das Thema hatten wir schon mal irgendwo im Forum.
    Nach meiner Erinnerung gab es da keine wirklich festen Regeln und es wurde von Region zu Region (wenn nicht sogar von Ort zu Ort) unterschiedlich gehandhabt, hing wohl teils auch davon ab, ob der Vater sein Kind anerkannt hat, oder nicht.
    Mir bekannte Varianten:
    1. das Kind wurde einfach nur mit dem Nachnamen der Mutter benannt;
    2. das Kind bekam den Nachnamen der Mutter mit dem Zusatz "genannt"... (für die drei Pünktchen den Nachnamen des Vaters eingetragen);
    3. (im Vergleich wohl deutlich seltener und mit großer Wahrscheinlichkeit nur bei Anerkennung durch den Vater): Übernahme des Nachnamens des leiblichen Vaters;
    4. (gelegentlich, aber wohl eher nicht die Regel): Übernahme des Familiennamens des Stiefvaters, wenn die Mutter nachträglich einen anderen Mann geheiratet hat.


    Grüße!

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Hallo zusammen,


    da muss man wohl differenzieren.


    Mein vierfacher Großvater ist 1820 unehelich geboren. Trotzdem erhielt er den Namen seines Erzeugers, meines fünffach Großvaters, der aber verheiratet und zu der Zeit schon Vater von mehreren Kindern war.
    Wahrscheinlich konnte er gar nicht anders, als das Kind anerkennen. Es wusste wohl jeder im Dorf Bescheid. Vielleicht war sie seine Dienstmagd oder Haushaltshilfe.
    Auf jeden Fall hat es die Kindsmutter nicht leicht gehabt. Sie musste ins Armenhaus, hatte demnach keine Unterstützung ihrer Eltern oder Verwandten. Dort ist auch der Sohn geboren. Und ein anderer Insasse des Armenhauses ist neben ihrem Bruder Taufpate.


    Die große Liebe war es wohl nicht, denn nach dem Tod seiner ersten Frau 1826 ist mein Ahn 1827 eine neue Ehe eingegangen. Aber nicht mit der Mutter des unehelich geborenen Kindes. Vielleicht wollte sie auch nicht in einen Haushalt mit schon fünf Kindern, oder war anders gebunden und ist aus dem Ort verzogen. Das habe ich nicht herausfinden können.


    Ist zwar etwas Hausfrauenpsychologie, aber so könnte es gewesen sein.


    Viele Grüße, Ursula

    Fünf sind geladen, zehn sind gekommen. Ich gieß Wasser zur Suppe und heiß alle willkommen.


    Viele Grüße, Ursula

  • Hallo,


    unter meinen Vorfahren gibt es eine Frau, die (in Lübeck) unehelich geboren worden ist. Ich hatte an anderer Stelle hier im Forum schon berichtet, dass die Mutter das Kind unter falschem Namen bekommen hat. Das Kind hat den Nachnamen eines der Taufpaten bekommen. Ich habe den Verdacht, dass das der biologische Vater sein könnte.
    Die Mutter ist anschließend mit dem Kind nach Fehmarn gegangen. Eine Heirat habe ich dort nicht gefunden.

  • Hallo,


    ich habe, vor allem im 18. Jahrhundert mehrere Geburten, bei denen das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten hat. Zum Beispiel hatte ein Bruder eines direkten Vorfahren gleich 2 Verhältnisse, teilweise gleichzeitig. Die 4 Kinder aus der einen Beziehung und die beiden Kinder aus der anderen tragen alle den Nachnamen des Vaters. Im KB steht: "Anna Engel König hat zum 3ten mahle ein Hurkind geboren, ..."


    In einem anderen Fall (direkte Vorfahren) bekam die uneheliche Tochter eines von Bülow den Nachnamen Bülow, also ohne "von".


    Viele Grüße
    Roswitha

    Auf Dauersuche nach dem Namen Creutzburg, Creuzburg, Kreuzburg oder Kreutzburg.

  • Hallo,


    bei meinen Vorfahren habe ich verschiedene Verfahren vorgefunden:


    1) Geburt 1810 in Ribbensdorf unehelich, das Kind trug den Namen der Mutter mit dem Zusatz "genannt": Name des (anderweitig verheirateten leiblichen) Vaters, der Vater hat das Kind anerkannt.
    2) Geburt 1830 in Schliecksdorf unehelich, das Kind trug den Namen der Mutter, die kurz nach der Geburt starb. Der Vater hat sich nicht gemeldet.
    3) Geburt 1857 in Kolberg unehelich, das Kind trug den Namen des leiblichen Vaters, die Eltern heirateten später.


    Gruß, mcm