Hallo,
beim Bearbeiten des Eintrags über webtrees (<- klick) ist mir aufgefallen, dass dort der Datenschutz im Beispiel mit den Jahreszahlen des PStG gezeigt werden. Man könne den Datenschutz also PStG-konform einstellen.
Nachdem ich schon vieles über Datenschutz von verstorbenen gelesen habe, war mir das aber neu. Ich war bislang der Meinung, dass die Persönlichkeitsrechte mit dem Tod enden - sonst wäre das Grabsteinprojekt so ja auch nicht zulässig.
Wenn hier keine Einsprüche kommen, würde ich also den entsprechenden Absatz so ändern, dass daraus hervorgeht, dass das PStG nicht den Datenschutz regelt. D'accord?
Danke schonmal.