Fehler in webtrees-Wiki-Eintrag?

  • Hallo,


    beim Bearbeiten des Eintrags über webtrees (<- klick) ist mir aufgefallen, dass dort der Datenschutz im Beispiel mit den Jahreszahlen des PStG gezeigt werden. Man könne den Datenschutz also PStG-konform einstellen.


    Nachdem ich schon vieles über Datenschutz von verstorbenen gelesen habe, war mir das aber neu. Ich war bislang der Meinung, dass die Persönlichkeitsrechte mit dem Tod enden - sonst wäre das Grabsteinprojekt so ja auch nicht zulässig.


    Wenn hier keine Einsprüche kommen, würde ich also den entsprechenden Absatz so ändern, dass daraus hervorgeht, dass das PStG nicht den Datenschutz regelt. D'accord?


    Danke schonmal.

  • Ich war bislang der Meinung, dass die Persönlichkeitsrechte mit dem Tod enden - sonst wäre das Grabsteinprojekt so ja auch nicht zulässig.


    Hallo Ben,


    das mit den Grabsteinen ist etwas anders gelagert, da sich diese einschließlich der Daten in einem öffentlichen Raum befinden. Es besteht jedoch 10 Jahre über den Tod hinaus ein Recht am eigenen Bild, falls ein Foto des Verstorbenen auf dem Grabstein zu finden ist.

  • Hallo Ben,


    Zum Datenschutz Verstorbener kannst du hier noch einiges weiterlesen:


    Postmortales Persönlichkeitsrecht
    Mit dem Tod ist nicht alles zu Ende
    Datenschutz für Tote?


    Und zum Grabsteinprojekt: Die Gräber der Anderen – Datenschutz auch für Verstorbene?


    Und mal ehrlich ... wenn sich jemand über die ungefragte Ablichtung eines Grabsteines eines Familienangehörigen aufregt ... hat dies in den wenigsten Fällen damit zu tun das damit dem Andenken des Verstorbenen geschadet würde. Im Gegenteil!


    Im Testament meiner Ur-Großmutter verfügte diese ausdrücklich das ihre Schwester ihr ein "Denkmahl" erstellen soll, womit die Grabstätte mit Gedenktafel gemeint war. Leider gibt es von der Grabstätte keine Ablichtung mehr ... und ich als Familenangehöriger würde mich heute sehr freuen wenn damals ungefragt eine Ablichtung erstellt worden wäre ... und ich diese heute finden könnte! Das Grabsteinprojekt "ehrt" nach meiner Ansicht die Verstorbenen besonders ... weil es die Erinnerung an die Verstorbenen bildlich für folgende Generation bewahrt.


    Der Datenschutz erlischt mit dem Tod einer Person ... mit Ausnahmen die dann wohl im Einzelfall festzustellen sind ;-)


    MfG Watf


    PS: Würden sich mal nur die meisten, so besorgt um den Datenschutz Verstorbener, die gleiche Sorge zu Lebzeiten von Personen machen ... müssten Millionen von Handys abgeschaltet werden ... auf denen man ohne zu zögern so gut wie jeder Ap den uneingeschränken Zugriff auf Adressbuch, Bilder etc. gewährt. Ob die dort betroffenen Personen dazu eine Zustimmung erteilt haben? Ist doch egal - ich will doch nur auf meinem Handy spielen. Böse Ansicht von mir .. gelle? ;-)

  • Hallo Watf,


    die Artikel kenne ich bereits, und daher ja auch meine Frage. Der Wiki-Artikel ist daher für mich falsch - oder nur für Standesbeamte richtig, die die Urkunden mit Webtrees verwalten *g*. Ich werde es anpassen, so dass es etwas eindeutiger ist (Datenschutz <> PStG).


    Das mit dem Grabsteinprojekt hatte ich auch schon hinter mir. Wollte den hiesigen Friedhof fotografieren, was ich auch laut F.-Ordnung durfte. Als ich dann nach einer Karte gefragt habe, wurde schnell die F.-Ordnung geändert - man sei noch nicht so weit für solch ein Projekt. Meine Argumente wollte man sich nicht anhören, die haben alles im Kämmerlein besprochen.


    Als ich mich dann bei der Hannoverschen Landeskirche beschweren wollte, meinte der für Friedhofsangelegenheiten zuständige Mitarbeiter, dass die Friedhofsordnung wie sie von der Landeskirche vorgegeben ist, so gar nicht gemeint ist. Natürlich würde der Passus "Fotos nur für nicht-kommerzielle Zwecke" die Nutzung fürs Grabsteinprojekt erlauben. Das ist aber Herrn Holthausen (rechtlich) zu wenig. Damit ist die Sache für mich erstmal gestorben.


    Deine Worte in Ehren, aber bei mir rennst du nur massenweise offene Türen ein. :|