Liebe Mitforscher.
Wer kann mir sagen ab wann ein Betroffener, bzw. seine direkten Nachkommen Zugang zu einer Mündelakte haben können?
Der Fall: Es liegt eine Mündelakte aus den Ende 40ziger und 50ziger Jahren in einem Kreisarchiv in Deutschland.
Das betroffene Mündel, mittlerweile in den 60zigern, und dessen Nachkommen möchten diese Akte einsehen. Das Kreisarchiv verweigert den Einblick mit der Aussage, es gebe auf die Akte eine 90zig jährige Sperrfrist.
Liebe Grüsse und Danke fürs Nachschauen