Sperrfristen für Mündelakten

  • Liebe Mitforscher.


    Wer kann mir sagen ab wann ein Betroffener, bzw. seine direkten Nachkommen Zugang zu einer Mündelakte haben können?


    Der Fall: Es liegt eine Mündelakte aus den Ende 40ziger und 50ziger Jahren in einem Kreisarchiv in Deutschland.


    Das betroffene Mündel, mittlerweile in den 60zigern, und dessen Nachkommen möchten diese Akte einsehen. Das Kreisarchiv verweigert den Einblick mit der Aussage, es gebe auf die Akte eine 90zig jährige Sperrfrist. X(


    Liebe Grüsse und Danke fürs Nachschauen :danke:

  • Hallo, mebarka,


    was mich an der Sache jetzt sehr wundert, ist die Tatsache, dass die betreffende Akte im Kreisarchiv vorliegt und somit Archivgut ist.
    Da sollte man doch annehmen, dass die Akte zugänglich sei.

  • Hallo Henriette 52


    Ich bin ganz Deiner Meinung und, auch wie Du, etwas verwundert. Aber dennoch wurde die Einsichtnahme mit dem Hinweis auf eine 90zigjährige Sperrfrist verweigert, und dass bei persönlich Betroffenen, wo es doch um " ein persöniches Interesse " geht. Was kann man da tun? ist das Kreisarchiv nicht ganz auf der Höhe oder was könnte da der Grund der Verweigerung sein.
    Was auch immer, mich interessierert die Rechtslage. Auf Grund welcher Gesetze kann die Einsichtnahme verweigert werden? Oder können die Betroffenen die Einsichtnahme erzwingen ohne gleich anwaltlichen Beistand zu bemühen. :sleeping:


    Das würde mich dringend interessieren :danke:


    Danke

  • Hallo,


    Ist eine Mündelakte gleich eine Heimakte?


    Ich bin dann selbst ein Betroffener da ich viele Jahre meiner Kindheit in einem Heim verbracht habe, ebenso mein Vater.


    Inzwischen habe ich jedoch die Zusagen Kopien der Akten zu erhalten. Im Fall meines Vaters sind 61 Jahre vergangen, in meinem fast 40 Jahre. Bei meiner Nachfrage als direkt betroffener bzw. direkter Nachkomme erhielt ich sofort Zusagen, Sperrfristen waren kein Thema. Meine Akte liegt im Archiv des ehemaligen Heimträgers, die meines Vaters in Berlin ... wo allerdings noch gesucht wird.


    Ein für mich persönlich ein ganz schwieriges Thema. Seit über einem Jahr verfüge ich bereits über (noch immer ungelesene) Auszugskopien meiner eigenen Akte und hätte auch bereits die vollständige Akte abholen können ... aber da ist eine Hemmschwelle die ich erst noch überwinden muss :-( Mir ist die Akte aber auch besonders wichtig. Für mich persönlich, da ich so gut wie keine Erinnerung an diese Jahre der Kindheit habe ... und natürlich auch für meine eigenen Nachkommen. Mit Sicherheit wird der Inhalt sehr aufschlussreich sein ... mich aber wohl auch sehr belasten. Wie gesagt ... eine wirklich große Hemmschwelle für mich!


    mebarka
    Ich habe mich damals an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes gewendet, in welchem meine Heimakte liegt und wegen der Einsichtnahme nachgefragt. Nachdem dieser mir damals mitteilte das nichts gegen meine Einsichtnahme spreche habe ich nach meiner Akte gesucht. Versuch es doch einmal mit einer Anfrage beim Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Viel Erfolg!


    MfG Watf

  • Hallo Watf.
    Vielen Dank für Deine aufschlussreiche Nachricht. So wie ich meinen Bekannten verstanden habe, handelt es sich nicht um eine Heimakte, sondern um eine Amtsvormundschaft ( Mündel ) bei einem unehelich geborenen Kind. Der Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes ist sehr hilfreich - werde ich so weitergeben.
    Darf ich Dir zu den Ausführungen zu Deiner Akte eine PN schicken?


    Lieben Gruss
    Mebarka

  • Hallo Mebarka,


    Zitat

    sondern um eine Amtsvormundschaft ( Mündel ) bei einem unehelich geborenen Kind.


    Ahhhh ... Auch diese lag z.B bei meinem Vater vor, das erfuhr ich bei meinen Nachforschungen durch einen Randvermerk auf einer Urkunde. Leider gab es zu dem Aktenzeichen keine Unterlagen mehr beim damaligen Amtsgericht. Auch das damalig zuständige Jugendamt konnte keine Unterlagen mehr finden.


    Klar kannst du mich auch per PN erreichen :-)


    MfG Watf

  • Hallo Watf.


    Bezüglich der Mündelakte Deines Vaters gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit. In der Regel geben die zuständigen Ämter nach einer Frist(?), so sie die Akten nicht vernichten, diese in die Landeshauptarchive zur archivierung. Dieses Hauptarchiv von BaWü. ist sicher zu finden. Einen Versuch ist es allemal wert.



    Viel Erfolg
    Mebarka

  • Hallo Mebarka,
    Es ist ein Grundrecht hergeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes,
    daß Du Deine Herkunft kennst.
    Demzufolge hat das Kreisarchiv Dir oder den Betroffenen Einblick in die Akte zu gewähren und auch Kopien zu ziehen.
    Viel Erfolg.

  • Hallo Tempelritter.


    Danke - Genau diesen Hinweis brauchte ich, bzw. der Mensch dem ich bei dieser Aktion helfen möchte. Mir schwebte immer die Formel " berechtigtes Interesse " vor und mir war es unerklärlich, warum die Einsichtnahme in so persönliche Akten verwehrt wird.


    Vielen Dank und lieben Gruss


    Mebarka