Veröffentlichung von Kirchenbuchabschriften Dep. Moselle in Lothringen, Copyright?

  • Hallo,


    ich habe in den letzten Wochen die Kirchenbücher von Créhange abgetippt, bisher die Jahre 1750 bis 1753.
    Leider habe ich die Geburt von der gesuchten Johanna Schmitt bisher nicht finden können. Ich werde also noch weiter abtippen. Außerdem such ich noch eine Geburt um 1735 und wenn ich die gefunden habe natürlich auch die Daten der Eltern...


    Da ich die Arbeit nu eh mache, möchte ich das auch veröffentlichen. Dazu folgende Fragen:

    • Darf ich das als Tabelle oder Gedcom veröffentlichen?
    • Soweit ich weiss sind in Deutschland Kirchenbücher aus dem 18.JH schon lange aus dem Copyright gefallen, allerdings gibt es ein Schutz von 15 Jahren auf Datenbanken. Wie ist das in Frankreich? Bedeutet das überhaupt, dass ich Abschriften nicht veröffentlichen darf?
    • Hat jemand Erfahrung mit http://www.archivesnumerisees57.com/mdr/index.html was die erlauben? (ich versteh den Text nicht, kann kein französisch und Google Translate produziert ziemlichen Müll)
    • Wo würde ich das veröffentlichen? Eigentlich will ich ungern kommerzielle Portale wie MyHeritage ohne Gegenleistung füttern.


    danke,


    Jan

    2 Mal editiert, zuletzt von JPT () aus folgendem Grund: link korrigiert

  • Hallo


    Meines Erachtens geht es in dieser Frage nicht (nur) um das Urheberrecht, das in diesem Fall tatsächlich erloschen ist.


    Ich habe in den letzten Jahren viele französische Online-Archive genutzt und meistens auch die Regelungen gelesen.


    Alle verbieten die Veröffentlichung der Bilder/Scans, egal ob auf einem kommerziellen Portal oder einer privaten Website.


    Aber mir ist nicht klar ob das auch für Abschriften gilt, insbesondere wenn man ein oder mehrere Bücher komplett abschreibt.


    Ich muss dazu noch sagen, dass ich trotz meinem sehr guten Französisch diese Archiv-Gesetzes-Texte nicht so ganz verstehe.


    Gruss
    Svenja

  • Ich habe gerade ein Antwort vom archives57 bekommen.

    Zitat

    La diffusion de transcriptions de documents historiques dont les images sont mises en ligne sur le site http://www.archives57.com est libre. C’est la diffusion des photographies elles-mêmes qui nécessite une autorisation : cependant, si vous publiez ces images sur des sites de généalogie gratuites, vous n’avez aucune démarche à effectuer ni aucun droit à acquitter.


    Die Veröffentlichung von Transkriptionen ist also wohl erlaubt, bei den Scans ist mir das nicht ganz klar. Wird die Veröffentlichung auf kostenlosen G-Seiten geduldet? Naja, ich finde das abziehen der Scans und anderweitig veröffentlichen gehört sich einfach nicht, auch wenn das Interface von denen unbenutzbar ist.