Datenschutz verstorbener - jetzt aber richtig

  • Zitat von ""

    Aber: Man darf die Daten, die man darin gefunden hätte, trotzdem veröffentlichen, wenn man sie aus einer anderen Quelle hat. Das Archiv hat ja kein Urheberrecht an dem Geburtsdatum einer Person.


    Kommt auf die Daten und die Quelle an. Die Daten einer verstorbenen Person, die auf Grabstein und Todesanzeige stehen, sind ja bereits öffentlich gemacht, noch bevor das Archiv die Daten bekommt. Hast Du die Daten aber aus einer Krankenakte, die auf dem Müll lag (was nicht zum ersten Mal passiert sein soll), darfst du es m. E. nicht.
    Die Entscheidung darüber ist also m. E. sehr individuell zu prüfen.
    Da kommt die Frage auf, wie mit Daten umzugehen ist, die auf freigegebenen Urkunden als Randnotiz stehen. Die Daten der eigentlichen Urkunde sind ja "frei", die dort angegebenen Kinder oder zweite Ehefrauen vielleicht noch nicht.
    Naja, ein unendliches Thema.


    Sanaleikki

  • Ich komme mal als Quereinsteiger in diesen Thread.
    Mich interessiert nämlich ganz besonders der im letzten Posting angesprochene Punkt.
    Da ich mich hauptsächlich mit der jüngeren Vergangenheit beschäftige, habe ich auf einigen Urkunden diese speziellen Randnotizen. Dort werden dann ja z.B. Geburten aufgeführt (z.T. auch mit Namen des Kindes), zu denen ich noch keine Urkunde bekommen würde.
    Wäre es schon eine 'Veröffentlichung' im Sinne eines Gesetzes, wenn ich diese Daten in meinen Stammbaum einarbeiten und ihn z.B. auf FamilySearch hochladen würde?

  • Zitat

    Wäre es schon eine 'Veröffentlichung' im Sinne eines Gesetzes, wenn ich diese Daten in meinen Stammbaum einarbeiten und ihn z.B. auf FamilySearch hochladen würde?


    M. E. unterliegen die Daten noch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, es sei denn, Du weist nach, dass die Person verstorben ist. Aber das ist nur eine Vermutung, ohne in den Kommentaren gewälzt zu haben.
    Ich halte mich bei Personen, wenn ich deren Tod nicht nachweisen kann, an die 110 Jahre Regel. Wenn der Staat aufgrund der verstrichenen Zeit davon ausgeht, dass das Bundesdatenschutzgesetz bei diesen Personen nicht mehr zuständig ist, kann ich mich als Privatmann nur anschließen :) .


    Sanaleikki

  • So, habe jetzt mal eine E-Mail abgeschickt. Ich teile euch die Antwort dann mit. Habe ganz konkret nach dem geschilderten Sachverhalt gefragt, und wann und warum welches Gesetz wann Anwendung findet, damit auch Detlef05 überzeugt ist. ;-)

    Was und an wen Du geschrieben hast, wolltest Du leider nicht mitteilen. Inzwischen ist über ein halbes Jahr vergangen. Kommt da noch etwas von Dir?


    Gruß
    Detlef

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir gerade eben diese ganze Diskussion durchgelesen.


    Ich bin momentan selten hier, da ich viel unterwegs bin, in Bezug auf Grabstein-Projekte. Ich fotografiere aktuell Gräber in Rheinisch-Bergischen Kreis sowie in der Eifel. Ich informiere mich immer vorher, welche Daten veröffentlicht werden darf und welche nicht.
    https://www.datenschutzbeauftr…tz-auch-fuer-verstorbene/



    Was die Gräber betrifft, halte ich mich an den oben genannten Link.


    Dennoch habe ich weitere Erfahrung mit Standesamt machen können in Bezug auf Forschung in der Nebenlinie.
    Da ich Sterbeurkunde online, die auf meiner Forschung zutreffend, gefunden habe - habe ich vom Standesamt auch die Geburtsurkunde bekommen. Wer hält sich heute noch da an die Richtlinie?


    Warum schreien hier alle wegen PstG? Dass bei Ebay Urkunden verkauft werden, da schaut keiner hin? Wo bleiben hier die Datenschutz?


    Viele Grüße
    Silke

  • Hallo Silke,


    Wer hält sich heute noch da an die Richtlinie?


    Was aber nicht bedeutet das es eine entsprechende gesetzliche Regelung zu beachten gibt. Wer dies nicht tut, aus welchen Gründen auch immer, muss dann auch mit eventuellen Folgen rechnen. Was den Handel von derartigen Dokumenten auf eBay betrifft - wo kein Kläger? ...


    MfG Watf

  • Ich arbeite neben Grabstein-Projekte noch an Kirchenbücher. Ich lasse die Daten bis 30 Jahre nach dem Tod unberührt. Da gehe ich schon gar nicht dran.


    Nur das Problem wäre dann, wenn ich das als OFB veröffentlichen würde, dann müsste ich dann dem PstG nach, dann die Daten der Verstorbenen rausstreichen, wenn noch keine 80 Jahre Ehe und 110 Jahre nach der Geburt vorliegt.


    Man verletzt immer PstG, egal was man macht.


    LG
    Silke

  • Zitat von ""

    Dennoch habe ich weitere Erfahrung mit Standesamt machen können in Bezug auf Forschung in der Nebenlinie.
    Da ich Sterbeurkunde online, die auf meiner Forschung zutreffend, gefunden habe - habe ich vom Standesamt auch die Geburtsurkunde bekommen. Wer hält sich heute noch da an die Richtlinie?


    Warum auch nicht? Die Person ist ja verstorben. Die Fristen im PstG sind nicht in Stein gemeißelt.

    Zitat von ""

    Warum schreien hier alle wegen PstG? Dass bei Ebay Urkunden verkauft werden, da schaut keiner hin? Wo bleiben hier die Datenschutz?


    Ich schreie ja gar nicht. Und warum sollten bei ebay keine Urkunden verkauft werden? Und warum sollte das verboten sein, wenn dabei nicht gegen das BDSG verstoßen wird? Welcher Datenschutz sollte hier tangiert sein und für oder gegen wen?

    Zitat von ""

    Nur das Problem wäre dann, wenn ich das als OFB veröffentlichen würde, dann müsste ich dann dem PstG nach, dann die Daten der Verstorbenen rausstreichen, wenn noch keine 80 Jahre Ehe und 110 Jahre nach der Geburt vorliegt. Man verletzt immer PstG, egal was man macht.


    Das PstG ist für das Standesamt gültig, nicht für Dich. Du brauchst Dich nur an das BDSG zu halten, ggf. erweitert um den portmortalen Datenschutz.


    Sanaleikki

  • Es stört sich ja scheinbar (zum Glück) auch niemand daran, dass bei Ancestry etliche Urkunden mit Randvermerken versehen sind, deren Daten eigentlich noch gesperrt wären.
    Andererseits bekomme ich nicht einmal die Geburtsurkunde meines leiblichen Onkels *1925+1995, Ehefrau +1985, keine Kinder, nachweislich keine anderen Angehörigen.
    Ist wohl sehr oft Ermessenssache...


    LG
    JuKi

  • Ich würde mal die Lektüre dieses Textes vorschlagen: Datenschutz
    Da sollten die wesentlichen Fragen beantwortet sein.


    Viele Grüße
    Löffel

    Wenn ein alter Mensch stirbt, verbrennt eine ganze Bibliothek
    (Afrikanisches Sprichwort)

  • Hallo Löffel,


    Danke für den Hinweis ... welcher wirklich lesenswert ist.


    Hallo Ben,


    Was und an wen Du geschrieben hast, wolltest Du leider nicht mitteilen. Inzwischen ist über ein halbes Jahr vergangen. Kommt da noch etwas von Dir?


    Also mich würde auch interessieren was nun aus deiner damaligen Anfrage geworden ist ...


    MfG Watf


  • Hi, hab das total vergessen! Lag wohl an der für mich ernüchternden Antwort, ging an der eigentlichen Frage vorbei.