Zitat von ""Aber: Man darf die Daten, die man darin gefunden hätte, trotzdem veröffentlichen, wenn man sie aus einer anderen Quelle hat. Das Archiv hat ja kein Urheberrecht an dem Geburtsdatum einer Person.
Kommt auf die Daten und die Quelle an. Die Daten einer verstorbenen Person, die auf Grabstein und Todesanzeige stehen, sind ja bereits öffentlich gemacht, noch bevor das Archiv die Daten bekommt. Hast Du die Daten aber aus einer Krankenakte, die auf dem Müll lag (was nicht zum ersten Mal passiert sein soll), darfst du es m. E. nicht.
Die Entscheidung darüber ist also m. E. sehr individuell zu prüfen.
Da kommt die Frage auf, wie mit Daten umzugehen ist, die auf freigegebenen Urkunden als Randnotiz stehen. Die Daten der eigentlichen Urkunde sind ja "frei", die dort angegebenen Kinder oder zweite Ehefrauen vielleicht noch nicht.
Naja, ein unendliches Thema.
Sanaleikki