Hallo liebe Leute,
in derFacebook-Gruppe Genealogieprogramme gab es eine Diskussion, nachdem ich meinen webtrees-Artikel vorgestellthabe. Hintergrund: Im Artikel schreibe ich, dass ich Daten der verstorbenen nach ca. 15 Jahren veröffentliche, und damit noch über das Trauerjahr hinausgehe.
Mir wurde nun entgegnet, das ist nach dem PStG und dem Urheberrecht nicht vereinbar. Das ist so ziemlich das Gegenteil, was Watf hier schreibt.
Zusammenfassung:
- BDSG erlischt mit dem Tod => Ich kann veröffentlichen.
- Gegenargument: PStG gelte nicht nur für Standesämter und Personenregister, sondern für jedermann. Auch ich müsse die 80 / 110 Jahre Sperrfrist einhalten.
- Urheberrecht: Weil die Kirche Urheber des Kirchenbuches ist und das Standesamt Urheber des PStRegisters, darf ich auch nichtmal die Daten daraus veröffentlichen.
Also ich denke mal, weder Standesamt noch Kirche sind Urheber meines Geburtsjahres noch meines Namens - klar, wenn ich keinen Scan der Seite online stellen darf. Aber Urheberrecht auf die Inhalte? Die hätte ich ja auch woanders her (z.B. mündliche Überlieferung) haben können!
Zweitens finde ich nicht, warum das PStG nun doch für mich gelten soll.
Und darum steht erstens das BDSG über allem, und ich darf die Daten verstorbener auch nach 15 Jahren bereits veröffentlichen.
Der Wiki-Eintrag Alles was Recht ist schien ihn auch nicht zu überzeugen. Auch dieser Thread Datenschutz hat irgendwie kein richtiges Fazit, und falsche Argumente (Datenschutz gilt für alle, die vor 110 Jahren geboren wurden und noch keine 30 Jahre tot sind) steht da noch unkorrigiert im Raum.
Leider beharrt mein Kommentator bei Facebook auf seiner Position, so dass ich mir nun doch unsicher geworden bin. Am besten lest ihr euch mal den ersten Link durch -- Eintritt in die Gruppe wird innerhalb von Stunden durch die Gruppengründerin gewährt. Auch diese ist jetzt etwas verunsichert.
Über eine definitive, einfach Aussage wäre ich dankbar:
- Darf ich Daten über verstorbene, die seit über einem Jahr verstorben sind, online stellen? Ja/nein?
- Darf ich ein Foto dieser Person veröffentlichen? Ja/Nein?
Wenn es eine Schützenswerte Person ist, gelten andere Fristen, klar. Aber ich möchte nun mal die obrigen Fragen definitiv und eindeutig beantwortet wissen. Verwirrend ist ja auch, dass in den meisten GenWiki-Artikeln zu Softwarevorstelljungen in den Datenschutzeinstellungen oft die Zeiten aus dem PStG eingetragen werden (110/80 Jahre).
Daher: