Katholische und evangelische Heirat 1819 an einem Tag möglich ?

  • Ich habe in der Grafschaft Mark in dem katholischen und dem evangelischen Kirchenbuch im Januar 1819 den gleichen Heiratseintrag .Die Braut war Katholisch , der Bräutigam evangelisch.
    Getraut wurden Sie von dem kath. Pastor sowohl in der evangelische wie auch in der Katholischen Kirche am gleichen Tag. War das möglich ??Glückauf!! ?( ?(

  • Wer sagt, dass sie zweimal getraut wurden?
    Die Heirat fand höchstwahrscheinlich nur in einer Kirche statt. Aus den beiden KB-Einträgen müsste normalerweise ersichtlich sein, dass einer davon nur eine Art Abschrift ist.

  • Das kann möglich sein. Im evangelischen Kirchenbuch ist der Original Eintrag mit allen Spalten .Im katholischen Kirchenbuchauszug ist die Beschreibung der Trauung in Latein aufgeschrieben mit allen Trauzeugen .Also Trauung in der ev.Kirche durch den katholischen Pfarrer aber mit dem Eintrag sowohl in das katholische wie in das evangelische Kirchenbuch. Ich kann nur staunen das so eine Trauung 1819 möglich war.Glückauf!!

  • Hallo zusammen
    Bei und war es am Anfang so,dass eine Trauung in der evangelischen Kirche der kath.Kirche schriftlich mitgeteilt werden musste.Habe ettliche Einträge dieser Art in den kath.KB gefunden.War nur manchmal lustig dass dort die evangelischen Leute als katholisch ausgegeben wurden
    LG
    Franz Josef

  • Hallo Kalla,


    bei dem Eintrag im kath. KB sollte es sich um die Dispens handeln, die lt. kath. Kirchenrecht erforderlich war, damit ein Katholik einen Protestanten heiraten konnte. Die Eheschließung selbst scheint in der evangelischen Kirche stattgefunden zu haben. Um welchen Ort handelt es sich genau?


    http://www.kathpedia.com/index.php?title=Mischehe


    Zufällig habe ich mich erst in den letzten Tagen mit meinen Vorfahren aus Schwelm - ebenfalls Grafschaft Mark - und speziell diesem Thema befasst, da ich mehrere interkonfessionelle Eheschließungen in der Familie habe.


    In der Grafschaft Mark war man von jeher sehr tolerant - im Gegensatz zur Auffassung und Gesetzgebung der katholischen Kirche. Letztere galt jedoch nicht in allen Staaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Stichwort deutsche Kleinstaaterei), sondern nur wenn sie in die Ehegesetzgebung des Einzelstaats eingegangen war.


    Generell kann man sagen, dass eine interkonfessionelle Ehe aus Sicht der kath. Kirche "unerlaubt" war. Die kath. Pfarrer waren angehalten, ihre Schäfchen von der Eheschließung mit Häretikern (dazu zählten auch Protestanten) abzuschrecken und diese, wenn irgendwie möglich, zu verhindern. Die Verbindungen wurden als "verabscheuungswürdig" betrachtet und sollten "zum Verderben der eigenen Seelen" führen. Der katholische Gatte sollte dafür "Buße tun, von Gott Verzeihung erbitten" und "nach Kräften" versuchen, den ungläubigen Partner zu bekehren.


    Der kath. Priester durfte bei der Eheschließung anwesend sein, sollte jedoch nicht seinen Segen erteilen. Die Eheschließung sollte auch nicht "an einem heiligen Ort" stattfinden (ich nehme an, damit ist die kath. Kirche gemeint) und dem kath. Ritus folgen. Der kath. Partner sollte darüber hinaus schriftlich zusichern, dass er "niemals von seiner kath. Religion abfallen" und die Kinder in ihr erziehen würde. Nachzulesen hier.


    Ich glaube, in der Grafschaft Mark muss man auf alles mögliche gefasst sein. Ich habe eine Familie - sie katholisch, er reformiert, neun Kinder. Alle fünf Buben sind ev.-reformiert getauft; zwei Mädchen, darunter ein totgeborenes, ebenfalls. Ein Mädchen wurde katholisch getauft; bei einem habe ich es noch nicht heraus gefunden


    Bei einem ev.-reformierten / kath. Paar verstarb die ev.-reformiert getaufte Ehefrau recht früh. Die Ehe war katholisch geschlossen worden. Ihr Sterbeeintrag findet sich dann aber wieder im ev.-reformierten KB. Die Kinder wurden alle kath. getauft. Ein Sohn heiratet dann aber evangelisch.


    Ich finde das alles schon ziemlich kurios.

  • Ich habe auch schon mal gehört, dass in beiden Kirchen eine Trauzeremonie stattfand, kann mir aber kaum vorstellen, dass das die Regel war. Von katholischer Seite musste eine Dispens vorliegen.

  • Für eine interkonfessionelle Ehe verlangte die katholische Kirche einen Dispens. Die Ehe mußte in einer katholischen Kirche geschlossen werden. Auf Wunsch der Eheleute konnte die Ehe außerdem anschließend (an demselben oder einem späteren Tag) in einer evangelischen Kirche geschlossen werden. Diesen zweiten Eheschluß erkannte die katholische Kirche nicht an.


    Gruß
    Detlef

  • Für eine interkonfessionelle Ehe verlangte die katholische Kirche einen Dispens. Die Ehe mußte in einer katholischen Kirche geschlossen werden. Auf Wunsch der Eheleute konnte die Ehe außerdem anschließend (an demselben oder einem späteren Tag) in einer evangelischen Kirche geschlossen werden. Diesen zweiten Eheschluß erkannte die katholische Kirche nicht an.

    Das ist ohne Zweifel Gesetz und Wunsch der Katholischen Kirche. Die protestantischen Preußen scheinen aber seit Ende des 18. Jahrhunderts (1794 Landrecht für die preußischen Staaten) verstärkt ihre eigenen Ehegesetze gemacht zu haben. Man konnte sich dann ja auch scheiden lassen. Lt. preußischem Gesetz sollten die Kinder aus Mischehen ab 1803 im Glauben des Vaters getauft werden. Aus katholischer Sicht natürlich ein absolutes No-Go, wenn der Vater evangelisch war. 1825 verbot Preußen den kath. Priestern, dies zu fordern.


    Ich muss selber nochmal genau nachlesen. Hier ein paar LInks für alle, die es interessiert:

    Preußisches Landrecht / Eherecht um 1800

    http://www.deuframat.de/gesell…0/ehegesetze-um-1800.html


    Preußisches Eherecht und katholische Kirche
    https://books.google.de/books?…ng%20preu%C3%9Fen&f=false


    Zum Mischehenstreit ab S. 9
    http://www.eichendorff-koblenz…%A4sidenten-2014-2015.pdf


    Preußisches Landrecht zum Nachlesen (ab §76 zur Gültigkeit von Ehen)
    http://www.koeblergerhard.de/F…schenStaaten1794Teil2.htm

  • Die Vorschriften der katholischen Kirche haben noch lange gewirkt. Meine Eltern haben 1942 geheiratet, für die Dispens hat mein evangelischer Vater unterschreiben müssen, dass seine Kinder dann katholisch getauft würden.
    Ich glaube, heute ist das in einer Mischehe freigestellt.
    Als ich in den 50er Jahren zur Schule ging, wurden wir als Zehnjährige davor gewarnt, enge Freundschaften zu Evangelischen einzugehen, weil das ja zu Mischehen führen könnte, die dann meist unglücklich würden. Das hat dann den Widerspruch von mir und einer ebenfalls betroffenen Freundin geweckt, worauf unsere Lehrerin vorsichtig zurück gerudert ist... :D