Frage/Erfahrungen gesucht, wenn Vorfahr für tot erklärt wurde

  • Hallo,


    einer meiner Vorfahren wurde nach Randbemerkungen auf der Geburts- und Heiratsurkunde mit Urteil des Kreisgerichtes Dresden 1954 rückwirkend zum 31.12.1950 für tot erklärt.


    Kann dies noch mit dem 2. Weltkrieg zusammenhängen oder ist der zeitliche Abstand doch schon zu groß?


    Mir ist klar, dass Ihr vermutlich nur spekulieren könnt, aber da ich bisher nichts weiter heraus bekommen habe, hoffe ich, dass jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall hat.


    Viele Grüße Heike

  • Hallo,
    so war es bei meinem Großvater: Er wurde 1946 von den Russen verhaftet und kam nach Bautzen. Von dort in ein Internierungslager, wo er laut einem überlebenden Mithäftling 1949 verstarb. Nach langen ergebnislosen Recherchen hat ihn dann meine Oma 1954 für tod erklären lassen.
    Erst 2012 tauchte aus sowjet. Beständen eine Liste beim DRK auf, laut der er im Januar 1950 verstorben ist.
    Anhand dieser Liste haben mein Vater (der ihn nur aus Kindertagen kannte) und ich eine berichtigte Eintragung vornehmen lassen und entsprechende Dokumente erhalten.


    Für meinen Vater war das recht ergreifend.....

  • Hallo,


    vielen Dank Euch Beiden für die Erklärungen.


    Kann mir vielleicht noch jemand sagen, ob ich ggf. dieses Urteil einsehen kann (Az ist in den Bemerkungen vorhanden) oder ob dort noch Sperrfrist ist? Es handelt sich allerdings nicht um die direkte Linie, sondern betrifft den Mann einer Tochter aus der ersten Ehe meines Urgroßvaters.


    Und wo ist dieses Urteil wahrscheinlich vorhanden, im Archiv in Dresden oder doch in Berlin, da auf dem einen Stempel steht „Buch für Todeserklärungen Standesamt I Berlin“.


    Nochmals vielen Dank.


    Heike

  • Hallo Heike,


    da die Todeserklärung in Berlin beurkundet wurde, ist sie dort aktenkundig. Die Sperrfrist ist abgelaufen, sodass die Urkunde allgemein zugänglich ist.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Heike,


    deine Frage habe ich erst eben bei einer Suche gefunden. Ich hatte einen ähnlichen Fall (Todeserklärung erfolgte um 1950). Da in den Randbemerkungen Aktenzeichen und Gericht vermerkt waren habe ich das jetzt zuständige Gericht angeschrieben und sämtliche Unterlagen auch auf Anfrage (aus Hessen) erhalten.


    Ich würde in deinem Fall dann wohl beim Amtsgericht Dresden wegen dem Aktenzeichen nachfragen? Sollten diese nicht zuständig sein, werden sie dir wohl auch mitteilen wo du die Unterlagen erhalten kannst.


    MfG Watf

  • Hallo Watf,


    vielen Dank für Deine Anregung. Ich hatte mich an das Hauptstaatsarchiv gewandt, wo aber keine Unterlagen vorhanden waren.


    Inzwischen konnte mir aber doch noch jemand aus der Familie die Zusammenhänge erklären und da es keinen direkten Vorfahren betrifft, reicht mir das in diesem Fall.


    Viele Grüße


    Heike