Hallo,
einer meiner Vorfahren wurde nach Randbemerkungen auf der Geburts- und Heiratsurkunde mit Urteil des Kreisgerichtes Dresden 1954 rückwirkend zum 31.12.1950 für tot erklärt.
Kann dies noch mit dem 2. Weltkrieg zusammenhängen oder ist der zeitliche Abstand doch schon zu groß?
Mir ist klar, dass Ihr vermutlich nur spekulieren könnt, aber da ich bisher nichts weiter heraus bekommen habe, hoffe ich, dass jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall hat.
Viele Grüße Heike