Auf einer Geburtsurkunde bfindet sich die Notiz:
Auf Ersuchen der Amtsgerichts.....vom....1923 wird eingetragen, dass laut Verfügung des Justizministeriums die nebenbezeichnete Person an Stelle des bisherigen Familiennamens xxx den Familiennamen yyy führt.
Bekannt ist mir, dass derjenige ca. 1913 in England unter dem 'neuen' Familiennamen gelebt hatte, nach seiner Rückkehr aber unter dem alten Namen gelebt und auch geheiratet hat.
Bekannt ist mir auch, dass die in England geborene Tochter zumindest später unter dem neuen Namen gelebt hat.
Normalerweile ist bei einem Namenswechsel doch das Standesamt oder evtl. ein Gericht zuständig, aber nicht das Justizministerium??
Ich habe versucht, beim genannten Amtsgericht etwas in Erfahrung zu bringen, leider bisher erfolglos.
Ich weiss, dass sich Antworten immer im Bereich der Vermutungen bewegen, aber ich bin für jede Idee dankbar.