Rechte an Ortssippenbücher aus den 30er Jahren

  • Hallo


    da ich derzeit viel Zeit habe möchte ich gerne ein Altes Ortsippenbuch aus den 30er Jahren überarbeiten und Veröffentlichen. Die Verjährungsfrist bei Büchern beträgt laut Gesetzt ja 70 Jahre nach Tod des Verfassers.


    Dieses Buch wurde vom Verein für bäuerliche Sippenkunde und bäuerliches Wappenwesen e.V. herraus gegeben. Es ist ja bekannt das alle Verbände 1945 aufgelöst wurden und die Rechte in der Regel an die neue Verwaltung ging. Wenn ich jetzt ein gewisses Buch als Vergleich hole was derzeit in der Presse die Runde macht wo die Rechte auch an ein Bundesland ging und diese Rechte jetzt im Januar 2016 nach 70 Jahren verfallen, müssten die Rechte an den damaligen Ortssippenbücher auch verfallen da diese nicht an eine Person gebunden sind.


    Wie denkt Ihr darüber ?