Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr! Ich habe in einigen Traumatrikeln am Ende des 17. Jhdts. einen Zeugen gefunden, der als "civis et operarius" bezeichnet wurde. Das würde ich übersetzen als Bürger und Tagelöhner. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Bürgerrecht nur eher "Gutbetuchte" erwerben konnten. In meinen Trauzeugen finde ich ansonsten Bierbrauer, Tuchmacher, Bäcker, Wirte, also genau die soziale Gruppe, die ich auch erwarten würde, und ein Tagelöhner gehört da nicht unbedingt dazu. Habe ich falsch übersetzt oder mit falschen Annahmen zum Bürgerrecht gearbeitet?
Danke für Kommentare und schöne Grüße!
Ulrich