Hallo,
ich fürchte, es ist eine Anfängerfrage, aber ich weiß nicht, wie ich damit am geschicktesten umgehen soll:
Als Religion ist in den Standesamtsunterlagen meiner Vorfahren teils "lutherisch", teils "evangelisch" angegeben. Ein klares System ist nicht zu erkennen, beispielsweise sind die Eltern bei der Geburt des Sohnes "evangelisch", der Sohn dann bei seiner Hochzeit "lutherisch". Andererseits ist beides wohl auch nicht synonym, wenn beispielsweise in einer Geburtsurkunde ein Elternteil als "evangelisch" und der andere als "lutherisch" angegeben ist.
Erfasse ich das einfach so, wie es in den Urkunden steht, oder normalisiere ich es als "evangelisch"?
Soweit ich weiß (der Religionsunterricht in der Schule ist schon eine Weile her) ist evangelisch ein Überbegriff, worunter neben lutherisch noch reformiert, uniert und zumindest heutzutage noch diverse Freikirchen fallen. Ich weiß aber nicht, ob diese Unterscheidung überhaupt relevant ist. (Hier in der Gegend spielt eigentlich nur die evangelisch-lutherische Kirche eine Rolle.)
Grüße
Tim