Aufnahme als Bürger verweigert - Kind uneheliche geboren

  • Hallo Zusammen!


    Gibt es eine Möglichkeit, von unehelich geborenen Kindern den Namen des leiblichen Vater festzustellen, d.h wurden dieser ggf. irgendwo schriftlich vermerkt, vorausgesetzt er war bekannt?


    In meinem Fall hatte einer meiner Ahnen, auch genealogische interessiert, eine handschriftliche Notiz zu der unehelichen Geburt meines Ururgroßvaters (1837) gemacht. Diese beschreibt, dass der Kindsvater aus einem anderen Ort als die Mutter stammte, dieser jedoch das erforderlich Bürgergeld zur Aufnahme in den Heimatort der Mutter nicht entrichten konnte.
    Somit konnte er kein Bürger im Geburtsort seines Kindes werden und das Kind wuchs uneheliche unter dem Nachnamen der Mutter auf.


    Könnte es sein, dass aufgrund der verweigerten Aufnahme als Bürger irgend eine Urkunde, Protokoll etc. existiert? Wenn ja welcher Art könnte dies sein und wo kann man danach suchen?


    Weiß evtl. jemand, wo man Details zu den Bürgern in Baden finden kann - ggf. Bürgerbuch Baden? Wo wäre die einsehbar? Vielleicht sind darin auch abgelehnte Bürgeranträge vermerkt?
    Gibt es Quellen, die über die Höhe des Bürgergeldes berichten oder war die Höhe ggf. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?




    Zusammenfassung:
    Bei dem Ort, der die Bürgeraufnahme verweigerte, handelt es sich um Nussloch (PLZ 69226) bei Heidelberg in Baden.
    Der Kindsvater soll aus Gaiberg (Baden) stammen (PLZ 69251).
    Die Konfession der Mutter ist entweder lutherisch oder reformiert.
    Geburtsjahr des Kindes 1837




    Vielen Dank & viele Grüße :danke:


    Michael

    Vielen Dank :thumbsup:


    & viele Grüße Michel :danke:


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    Forschungsschwerpunkte:
    Baden, vorwiegend im Rhein-Neckar-Kreis (Heidelberg (mit OT), Leimen, Nussloch, Mühlhausen, Dielheim, Brombach, Hohenoed) ++++ Lothringen/FR (Merlebach, Seingbouse) ++++ Westfalen (Enerke, Grundschöttel, Vollmarstein, Lütgendortmund)

  • Hallo Michel,


    das Bürgerbuch, das ich mal in der Hand gehalten habe, verzeichnete nur die Bürger, die als solche aufgenommen wurden. Aber frag doch einfach mal im Stadt-/Gemeindearchiv an, was die an Unterlagen aus der Zeit haben.


    Liegt Dir der Taufeintrag schon vor? Gelegentlich haben die Pfarrer auch Notizen zu den Vätern unehelicher Kinder hinterlassen, sei es dass die Mutter einen Namen genannt oder der Vater sich zum Kind bekannt hat.

  • Hallo michael
    1880 musste man in Württemberg 140 Mark für eine Bürgeraufnahme zahlen . Danach bekam man auch die Erlaubnis zu einer Heirat im Ort. Wer nicht zahlte wurde auch nicht angenommen !
    Diese Urkunden der Bürgerannahmen liegen meist im Gemeindearchiv des Ortes beim "Kämmerer" (Einnahmen und Ausgaben). Da musst du mal schauen ob es Hinweise gibt !
    Gruß didirich

  • Somit konnte er kein Bürger im Geburtsort seines Kindes werden und das Kind wuchs uneheliche unter dem Nachnamen der Mutter auf.

    Hallo Michael,


    diese handschriftlich hinterlassene, undokumentierte Begründung überzeugt nicht. Das unverheiratet gebliebene Paar hätte problemlos im Wohnort des Erzeugers heiraten können, dann wäre das Kind ehelich geboren worden.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für Eure Rückmeldungen :danke:


    Der Taufeintrag liegt mir leider noch nicht vor, aber ich werde versuchen an den raunzukommen, vielleicht habe ich Glück ^^

    Vielen Dank :thumbsup:


    & viele Grüße Michel :danke:


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    Einmal editiert, zuletzt von GenMichel ()

  • Da hatte ich tatsächlich Glück - inzwischen liegt mir der Taufeintrag von 1837 vor. Die Geburt ist tatsächlich als "unehelich" gekennzeichnet, leider ist jedoch kein mutmaßlicher Erzeuger genannt.


    Seltsam ist allerdings, dass ein lediger Mann als Taufpate eingetragen ist - hierbei sind auch dessen Eltern erwähnt. Ist das nicht seltsam? Weiß hier jemand Bescheid, ob das damals üblich war, dass ledige Männer Taufpaten wurden?


    Viele Grüße
    GenMichael

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  • Hallo Michel,


    ich habe schon des öfteren davon gehört, dass uneheliche Väter als Taufpaten auftauchen. Ich kann es gerade nur nicht belegen. Stammt die Person denn aus Galberg? Wie nah war der Vorfahr, der die handschriftliche Notiz hinterlassen hat, eigentlich zeitlich dran an dem Fall?


    Aber Du hast in jedem Fall Recht, dass es kurios ist, dass die Eltern des Paten erwähnt werden. Das habe ich noch nie gesehen.

  • Hallo Michel,


    heutzutage ist es üblich, dass Taufpaten Volljährige sind, vorgeschrieben ist das jedoch niocht. Nach katholischem Kirchenrecht muß der Taufpate 18 Jahre alt sein, der evangelische meist lediglich 16. In dem Alter ist man üblicherweise ledig.
    Ich vermute, dass früher, als die durchschnittliche Lebenserwartung und die Besiedelungsdichte viel geringer waren, zudem gerade in ländlichen Gebieten weitreichende Armut vorherrschte, die altersmäßigen und materiellen Voraussetzungen für eine Patenschaft recht gering waren.
    Vielleicht findest Du oder ein findiger Kopf hier im Forum einen Beleg dafür im historischen Kirchenrecht.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo zimba123,


    der uneheliche Vorfahr stammt aus Nußloch in Baden (PLZ 69226).


    Derjenige, der die handschriftliche Notiz zum mutmaßlichen Vater hinterließ, war der Enkel des unehelichen Vorfahr.


    Habe jetzt gerade nochmal auf dem Geburts- bzw. Taufeintrag nachgelesen - der Vater des Paten, ein protestantischer Kirchendiener war sogar bereits verstorben. Seltsam, dass man dann das Amt des Paten annimmt.... ?(
    Möglicherweise ging es hier gar nicht um das zu entrichtende Bürgergeld, aber das ist halt alles Spekulation ^^ aber dennoch interessant.


    Viele Grüße
    Michael

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  • der Vater des Paten, ein protestantischer Kirchendiener war sogar bereits verstorben. Seltsam, dass man dann das Amt des Paten annimmt.... ?(
    Möglicherweise ging es hier gar nicht um das zu entrichtende Bürgergeld,

    Diese beiden Anmerkungen verstehe ich nicht. Pate ist doch der Sohn des protestantischen Kirchendieners. Warum sollte er nicht Pate sein?


    Und was hat das jetzt mit dem (abgelehnten) Ansinnen zu tun, Bürger zu werden? Die Mutter war doch auch evangelisch (luth. oder ref.).


    Du sprichst in Rätseln.

  • Hallo Simone,


    nun ja, nur so ein Gedankengang von mir, den ich wohl nich vollständug ausgeführt hatte.
    Mit dem Patentamt übernimmt man ja ggf. auch eine gewisse Verpflichtung (vielleicht früher mehr als heute) und ich meinte halt nur, dass der evtl. noch minderjährige und ledige Pate vielleicht andere Aufgaben wahrzunehmen hatte, nachdem sein Vater verstorben war als ein "Patenamt"
    zu übernehmen....


    Die Geschichte mit dem Bürgergeld könnte ja auch nur eine Anekdote sein, um von der "Verfehlung" der Mutter abzulenken bzw. um die uneheliche Geburt zu rechtfertigen. Schließlich ist es ja "nur" ein handschriftlicher Hinweis (den auch schon Detlef05 angezweifelt hatte) des Enkels des uneheliche Geborenen, der diesen nur als Kleinkind gekannt hatte und seine Urgroßmutter gar nicht.


    Viellicht phantasiere ich auch nur zuviel.... ^^
    Sorry für die Verwirrung.


    Grüße
    Michael

    Vielen Dank :thumbsup:


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