Eintragungen Kinder in der Geburtsurkunde / Einsicht Familienbuch

  • Hallo und schönen guten Tag,



    ich hab eine Frage und hoffe auf ein bisschen Hilfe. :whistling: .


    Unzwar suche ich nach noch lebende Verwandte /Bekannten.


    Und habe mir die beglaubige Abschrift Geburtenregister von Mir / Mutter und Vater geben lassen / beantragt.
    (Die vom Vater dauert noch eine Weile)


    Bei der Geburtsurkunde meiner ,,Mutter'' ist mir aufgefallen , das ich dort Nicht als KIND eingetragen bin
    (mein jüngerer Bruder schon /unehelich und vor 2009 geb. ). ?(



    Daraufhin bin ich mit den Dokumenten zum Standesamt, dort sagte mir die nette !! :wacko: Dame , das richtig ist.
    Das Kinder ( eheliche ) die vor 2009geboren sind, nicht in der Geburtsurkunde der Mutter eingetragen werden.
    Sondern in dem Familienbuch.


    In das Familienbuch darf ich nicht reinschauen und bekomme auch keine Kopie.
    Nur wenn ich heiraten würde ?



    Wer weiß Rat ob das alles so stimmt,was sie sagt und wenn nicht an wen ich mich wenden kann usw.


    Bin vor 1990 im Westen geboren, falls es hilft.



    Sag schoneinmal :danke: im vorraus


    LG


    Sahra

  • Hallo Sahar,


    im Geburtenregister stehen außer dem geborenen Kind auch dessen Eltern. Im Falle eines unehelich geborenen Kindes steht dort nur die Mutter, kein Vater. So ist es bei Deinem jüngeren Halbbruder.
    In Deinem eigenen Geburtenregister stehst Du mit deinen beiden Eltern.
    Siehe dazu z.B. aus Hamburg: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254336/ (Die Gebühren sind regional unterschiedlich.)


    Das Familienbuch war in Deutschland eine Art Register, das im Anschluss an
    eine Eheschließung zwischen 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 von
    dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder für Ehen,
    die davor geschlossen wurden, auf Wunsch nachträglich, angelegt wurde. http://de.wikipedia.org/wiki/Familienbuch_(Deutschland</a>)


    Kann es sein, dass Dir der Unterschied zwischen Geburtenregister und Geburtsurkunde nicht ganz klar ist? Welche Information bzw. wessen Geburtsurkunde fehlt Dir denn (die Geburtsurkunde Deines Vaters kommt ja noch)? Personenstandsdaten von Bekannten wirst Du aus Datenschutzgründen selbstverständlich nicht erhalten. Auf Urkunden Deiner blutsmäßigen Vorfahren hast Du nach dem Personenstandsgesetz (PStG) einen Rechtsanspruch.


    Gruß
    Detlef

  • beglaubige Abschrift Geburtenregister


    Hallo Sahra,


    eine Beglaubigung ist im Allgemeinen überflüssig, wenn es Dir einfach nur um die Informationen geht. Im Falle der Familienforschung kannst Du Dir die Kosten dafür also sparen. Fordere immer "eine einfache unbeglaubigte Kopie mit allen Randbemerkungen" an. Nur wenn Du die Kopie für offizielle Zwecke benötigst, ist die Beglaubigung erfoderlich.





  • Hallo Detlef,


    ich glaube du hattest mich falsch verstanden.
    Doch der unterschied ist mir bekannt.


    Es geht hierbei nicht um meine , sonder die meiner Mutter (beglaubigte Abschrift Geburtsregister), dort ist als Randvermerk mein Bruder eingetragen.(als Kind)
    Ich allerdings nicht.


    Das war meine Frage warum das so ist.


    Die Dame vom Standesamt sagte aber ich stehe im Familienbuch und das reicht aus.



    Eine Standesbeamtin von einem anderen Bezirk teilte mir mit,
    das ich ein Anrecht habe ins Familienbuch zu schauen und eig. alle Kinder als Randvermerk aufgeführt werden.

  • Hallo zimba 123,


    okay ich dachte eine beglaubigte Kopie wäre mit allen Randvermerken?


    Allerdings stehen auf beiden Dokumenten Randvermerke.
    Ich stehe aber bei meiner Mutter nicht als Kind in der Randbemerkung.
    Nur mein Bruder.


    Online kann man nur einen Registerauszug der Geburtsurkunde bestellen. Das hatte ich auch gemacht.


    Ist das vielleicht die Bezeichnung von Bundesland verschieden? Komme aus berlin.




    Lg


    und vielen dank an euch 2 für die Antworten.

  • Ich überlege ob ich die Dokumente schwärzen soll damit ihr euch ein vild machen könnt?


    Ansonsten wurde mir 2mal schon geraten mich an den Senat für Inneres Abt. Personenbestandsurkunde.


    Hab auch alle Kontaktdaten bekommen :thumbsup:



    Mit allen anderen Behörden komme ich klar nur die in meinem Bezirk wo ich geboren bin nicht.



    Wegen der Geburtsurkunde meines Vater er kommt aus einen anderen Bundesland und wird mir noch zugesendet.


    Ich bin keine bekannte sonder wollte die Geburtsurkunde meiner Mutter mit allen Randvermerken und die meines Vaters mit allen Randvermerken.



    Ich glaub ich schreib das nächstem ein Brief ,
    wo ich ausführlich Mitteile das ich alle Randvermerke möchte.

  • Hallo
    es ist doch überhaupt nicht gesagt, daß IMMER Kinder als Randvermerk bei der Mutter eingetragen sind.
    Nur weil es so sein SOLLTE, darf man nicht vergessen, daß dort auch nur Menschen arbeiten.


    Wer steht denn als Mutter in DEINER Geburtsurkunde? Warum beißt Du Dich jetzt daran so fest?


    und ja, Du hast ein Recht darauf, in das Familienbuch zu gucken. In Berlin sind leider einige Ämter "zickig".
    Aber jeder hat einen Vorgesetzten, den Du dann ansprechen solltest.

  • Ich habe nicht gesagt das dort Unmenschen arbeiten??Wo steht das?
    Also urteile nicht schnell.
    Bin immer höflich wenn ich Unterlagen anfordere oder Fragen habe.
    Und egal wo ich war hab ich ganz sachliche und höfliche Antworten bekommen , nur dort nicht.



    Und ich wollte von der Dame nur Wissen ob dies ein versehen war, da ich gerne vollständige Unterlagen bekomme.
    Ich beiße mich nicht fest?? Wo steht das?



    Es ist wie ich geschrieben habe.
    Das im Beglaubigten Registerauszug meiner Mutter mein Bruder als Randvermerk eingetragen ist.
    Und bei meiner Abschrift meine Tochter.


    Wenn mein Bruder mich suchen würde , als Beispiel(Er lebt in einer Pflegefamilie). Würde er mich gar nicht finden.



    Auf die Frage warum dies so ist sagte mir sagte die Dame vom Standesamt forsch, das alles Korrekt sei und ich nicht drinne stehe da ich ein eheliches Kind bin.


    Und das ich im Familienbuch stehe. In das ich nicht reinschauen kann,darf !!




    Ne nicht alle und ich war oft bei einigen Behörden.

  • Hallo Sahra,


    sortieren wir mal ganz in Ruhe und Sachlichkeit:
    Im Geburtenregister Deiner Mutter ist im Randvermerk Dein Halbbruder eingetragen. Der Halbbruder wurde unehelich geboren, deshalb ist er nur Dein Halbbruder. Wäre er Dein Bruder, hätte er denselben Vater wie Du. Die Geburt des Halbbruders ist bei der ledigen Mutter im Geburtenregister eingetragen, weil sie kein Familienbuch hat.
    Familienbücher werden für Eheleute angelegt. Im Familienbuch deiner Eltern bist auch Du als deren eheliches Kind eingetragen.
    So ist es richtig, und so hat es Dir die nette Standesbeamtin gesagt.


    Die Sache mit dem Familienbuch beruht entweder auf einer Falschauskunft oder auf einem Mißverständnis. Wenn Du heiratest, bekommst Du zusammen mit Deinem Ehemann ein eigenes Familienbuch. Du hast aber ein Recht, das Familienbuch Deiner Eltern einzusehen. Nachlesen kannst Du das im Personenstandsgesetz (PStG). https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html. Unter §§55 ff sind die einzelnen Beurkundungen aufgeführt, unter §62 Abs. 1 +2 wird Dein Rechtsanspruch beschrieben.


    Gruß
    Detlef