Einfache Melderegisterauskunft

  • Hallo in die Runde,


    ein von mir oft benutztes Forschungsmittel ist die einfache Melderegisterauskunft.
    Die übliche Gebühr, die von den Einwohner-Meldeämtern erhoben wird (meist 7 Euro) lohnt sich selbst dann, wenn zu der gesuchten Person keine Daten vorhanden sind.
    Jetzt habe ich allerdings eine Auskunft erhalten deren Inhalt ich nicht ganz verstehe :
    Eine Auskunft zu der von Ihnen gesuchten Person kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.


    Was soll ich daraus lesen ? Drei Möglichkeiten stelle ich mir vor:
    Die gesuchte Person ist im Melderegister nicht zu ermitteln ?
    Die gesuchte Person hat eine Auskunftssperre veranlasst ? Das ist möglich.
    Die gesuchte Person ist verstorben ?


    Kennt jemand noch andere Gründe ?


    Gruß aus Düsseldorf


    Gerhard

  • Hallo Gerhard,


    genau dieselbe Antwort habe ich auch schon bekommen. Im Prinzip gilt Punkt zwei, denn bei eins und drei kann man entsprechend antworten.

    Gruß Wolfgang


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