Hallo in die Runde,
ein von mir oft benutztes Forschungsmittel ist die einfache Melderegisterauskunft.
Die übliche Gebühr, die von den Einwohner-Meldeämtern erhoben wird (meist 7 Euro) lohnt sich selbst dann, wenn zu der gesuchten Person keine Daten vorhanden sind.
Jetzt habe ich allerdings eine Auskunft erhalten deren Inhalt ich nicht ganz verstehe :
Eine Auskunft zu der von Ihnen gesuchten Person kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.
Was soll ich daraus lesen ? Drei Möglichkeiten stelle ich mir vor:
Die gesuchte Person ist im Melderegister nicht zu ermitteln ?
Die gesuchte Person hat eine Auskunftssperre veranlasst ? Das ist möglich.
Die gesuchte Person ist verstorben ?
Kennt jemand noch andere Gründe ?
Gruß aus Düsseldorf
Gerhard