Frischlingsfrage

  • Der Frischling hat da eine Frage:


    War es zum Beginn des 20ten Jahrhunderts in Deutschland schon möglich und wurde es auch praktiziert, das der Ehemann den Namen der Ehefrau annimmt?


    Auf der Geburtsurkunde meiner Großmutter ist als Mutter "Anna Streitbürger, geborene Streitbürger" notiert, Ehefrau von "Friedrich Streitbürger".


    Gäbe es eine andere Erklärung?


    MfG und Dank im Voraus

  • Sie war eine geborene Streitbürger und hat einen Streitbürger geheiratet. Wo ist das Problem?

    Ich hänge und will alle Möglichkeiten ausschließen bzw einschließen...
    Frei nach Sherlock Holmes: "When
    you have excluded the impossible, whatever remains, however improbable,
    must be the truth."
    Vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert...

  • Hallo,


    ich habe das bei meiner Forschung auch, da hat ein Onkel seine Nichte geheiratet, da bleibt dann der Familienname gleich. Hatte allerdings lange gebraucht, um das herauszufinden.
    Es wäre also auch eine Möglichkeit.


    LG Gabi

    FN Grzegorzewski (die Adligen aus Polen)
    FN Gregorovius (Ost-und Westpreußen)
    FN Kreutz ( Berlin und ? )
    FN Dannehl (Magdeburg und Umgebung, Berlin)
    FN Ludwig (Pommern,Osternothafen)
    FN Werth (Rheinland,Aachener Umgebung,Berlin)

  • Hallo,


    das eine Frau mit der Heirat den Namen ihres Mannes übernimmt, war bis zu den Änderungen im Namensrecht nach dem 2. Weltkrieg vorgeschrieben.
    Ganz konkret: Als ich 1969 geheiratet habe, wurde meiner frisch Angetrauten nach dem JA-Wort u.a. schlicht mitgeteilt: "Sie heißen jetzt Ute Sch..., bitte unterschreiben Sie hier mit ihrem neuen Familiennamen und Ihrem Geburtsnamen".
    Keine Frage vom Standesbeamten - wie heute normal - welchen gemeinsamen Familienamen wir tragen wollen oder nach Doppelnamen oder ... Anders ausgedrückt: Es gab keine Wahlmöglichkeit.


    Ausnahmen gab es m.W. in manchen Regionen, wo der Mann einen Hofnamen übernommen hat, da kenne ich mich aber nicht aus. Details dazu findet man sicher im Netz. Dürfte hier aber irrelevant sein.


    Aus "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Zweyter Theil, Erster Titel: Von der Ehe" :
    § 192 Die Frau überkommt durch eine Ehe zur rechten Hand den Namen des Mannes.


    Das Preußische Landrecht war in großen Teilen Deutschlands bis zur Reichsgründung 1871 gültig und ist auch weitgehend in die Folgeregelungen übernommen worden.
    So musste z.B. eine verheiratete Frau bis in die 1950er Jahre die Genehmigung ihres Mannes haben, wenn sie eine Berufstätigkeit aufnehmen wollte!
    Derlei Beispiele gibt es etliche.


    In deinem speziellen Fall ist es m.E. vollkommen klar - und Anita hat das eigentlich schon deutlich gesagt:
    Friedrich Strteitbürger hat eine (entfernte) Verwandte geheiratet, z.B. ein Kusine 3. Grades (was ohne Dispens möglich war).
    Keine seltene Konstellation, findet man öfter (Stichworte dazu: Ahnenschwund, Implex).
    Gabis Beispiel der Heirat Onkel - Nichte war da schon heikler, ein Dispens war erforderlich.


    Wie die Verwandtschftsverhältnisse genau waren, lässt sich nur über die Standesamts- oder Kirchenbucheinträge klären (auch hier wiederhole ich Anitas Aussage ;) ).

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)