Frage zur Namensgebung

  • Hallo zusammen,


    mich würde es interessieren wie sich die rechtliche Seite bei der Namensvergabe (Nachname) darstellt.


    Ein Kind (Mädchen) wird unehelich geboren. Bekommt also erst einmal den Nachnamen der Mutter.
    Knapp 8 Monate später heiratet der Kindsvater die Mutter und legitimiert das Kind.


    Wie ist der Nachname geregelt. Gilt beim Kind der Nachname der Mutter oder des Vaters.


    Danke für Euer Wissen :-)

  • Hallo Trompi
    Nachdem der Vater de Kindes die Mutter des Kindes geheiratet und das Kind legitimiert hat bekommt das Kind eine neue Geburtsurkunde wo dann das Kind den Namen des Vaters bekommt.(hier in Österreich)
    Früher ich habe da 2 Fälle bei mir wo der Vater des Kindes die Mutter nach der Geburt geheiratet hat bekam das Kind dann den Namen des Ehemannes der Frau weil man automatisch annahm dass er die Frau nicht geheiratet hätte wenn er nicht der Vater des Kindes sei(dies war im heutigen Tschechien der Fall).der 2.Fall war hier in Österreich wo vier verschiedene Zeugen bezeugen mussten mit ihrer Unterschrift,dass der Mann der Vater sein musste weil er zur fraglichen Zeit mit der Mutter des Kindes beisammen gewesen ist.(ich hab da eine schriftliche Urkunde darüber)
    Liebe grüße
    Franz Josef

  • Hallo Trompi,


    auch in "deutschen Landen" erhielt ein nachträglich legitimiertes Kind den Familiennamen des vormaligen Erzeugers und jetzigen Vaters. Ob er darüber eine (neue) Geburtsurkunde erhielt, hängt in Österreich und ebenso in Deutschland davon ab, wann die Legitimation erfolgte. Geburtsurkunden gab es erst ab 1875/76 mit Einführung der Personenstandsregister.


    Gruß
    Detlef