Hallo zusammen,
mich würde es interessieren wie sich die rechtliche Seite bei der Namensvergabe (Nachname) darstellt.
Ein Kind (Mädchen) wird unehelich geboren. Bekommt also erst einmal den Nachnamen der Mutter.
Knapp 8 Monate später heiratet der Kindsvater die Mutter und legitimiert das Kind.
Wie ist der Nachname geregelt. Gilt beim Kind der Nachname der Mutter oder des Vaters.
Danke für Euer Wissen