In der Trauungsurkunde vom Jahr 1789 im oberfränkischen Köditz ist bei der (verwittweten) Braut angegeben:
"vermöge eines hochfürstlichen gnädigsten Regierungs-Decrets" ohne Proclamation in der hießigen Kirche ...copulirt.
Wer kann ist ist behilflich, mir zu erklären, was genau damit gemeint ist.