Begriff "Inwohnerseheleute"

  • Hallo zusammen,


    bin in der Heiratsurkunde meiner Ur-UrGroßeltern auf die Bezeichnung "Inwohnerseheleute" gestoßen.


    Kann mir vielleicht jemand sagen bzw. erklären was es mit dieser Bezeichnung auf sich hat? Kann damit leider überhaupt nichts anfangen.


    Schonmal Danke im voraus.

  • Hi,
    Das sind Eheleute die in der Regel in einer Stadt wohnen. "Einwohnereheleute" blöder Begriff wurde aber oft im bayrischen verwendet. Der Begriff wurde auch oft in Verbindung mit einer Berufslosigkeit benutzt.


    Grüße
    Bernd

  • Hallo Schinson
    Inwohner ,der Begriff sagt alles.Dieser Begriff ist in Österreich sehr gebräuchlich.Er wird im bäuerlichen Bereich verwendet.Bauersleute die im Ausgedinge(das ist,wenn ein Bauer den Hof seinem Sohn übergeben hat
    und per Vertrag das Wohnrecht und damit auch verbunden ist Speis und Trank bis zum Lebensende).Hatte der Jungbauer nicht so richtig Platz für die Eltern so brachte man sie bei Verwandten unter zu den gleichen Bedingungen wie im Ausgedinge.Somit waren sie Inwohner auf dem anderen Bauernhof.Ich hoffe nur,dass diese Begriffe auch für Deutschland zutreffen(bei mir habe ich einige Fälle von Inwohnern).
    Liebe Grüße
    Franz Josef

  • Danke für die schnelle Hilfe.


    Ich weiß nur das meine UrUr-UrGroßeltern ihren Hof vermutlich verkauft haben da er bereits vor der Hochzeit meiner Ur-UrGroßeltern nicht mehr im Familienbesitz war. Kann man den Begriff "Inwohnerseheleute" auch so sehen das meine UrUr-UrGroßeltern einfach alles verkauft haben und sich dann quasi in einer anderen Ortschaft zur Ruhe gesetzt haben?

  • Hallo zusammen,


    mir ist der Begriff aus Östereich bekannt - und zwar auch vom Lande.


    Ich denke, der kleinste gemeinsame Nenner ist, dass es sich um Personen handelt, die kein Haus und/oder Hof (mehr) besitzen.


    Über Tagelöhner, Bauern auf dem Altenteil (Auszügler) etc. hinaus meine ich den Begriff auch gefunden zu haben im Zusammenhang mit Personen (Armen), die von der Fürsorge lebten - indem Sie tage- oder wocheweise auf verschiedenen Höfen in der Gemeinde lebten, wo sie das Heimatrecht hatten.