Melderegisterkarten

  • Ich habe schon häufiger in der Vergangenheit Kopien von Melderegisterkarten aus Archiven bekommen. Diese sind ja manchmal fast interessanter als Standesamtseinträge. Nun bin ich mir aber nicht so sicher, ob das so rechtens ist, weil ich die zum Teil über Vereine bekam. Konkret geht es mir um Einträge aus der Zeit ab 1870 Hamburg/St Pauli Altona ggf Fremdenkartei und 1890-1900 Hannover. Könnte ich die Karten direkt im Archiv bestellen?


    Ich habe eine ledige Dame dabei die zwei uneheliche Kinder hatte, ihr Vater war verstorben und sie hat mindestens eins der Kinder bei ihrer Mutter gelassen wo meine Uroma auch aufwuchs. Was mit dem anderen Kind passierte ist unklar, ich vermute es ist gestorben. Allerdings finde ich dafür keinen Beleg. Da ich ja keine Standesamtunterlagen für Verwandte in nicht grader Linie bekomme, hoffe ich auf Einträge in den Meldekarten.


    Kennt jemand die Rechtslage?

  • Hallo.
    Mit Melderegistern kenn ich mich nicht so gut aus, aber Standesamtunterlagen unterliegen einer Sperrfrist.
    Danach sind sie für jedermann einsichtig.
    Die beträgt:
    Geburten 110 Jahre
    Hochzeiten 80 Jahre
    Verstorbene 30 - 40 Jahre
    Was spricht bei Ihren Jahreszahlangaben 1870 / 1890 - 1900 gegen Anfragen beim Standesamt bzw. Archiven in denen die Standesamtunterlagen liegen.
    Wenn Sie mit den Melderegistern nicht weiterkommen, weichen Sie aus; oder fahren sie zweigleisig.
    Grüße
    Gildemeister

  • Oh, ich dachte, man bekommt tatsächlich immer nur in gerader Line Auskunft, aber stimmt... die alten Urkunden aus Hamburg sind ja zum Teil sogar online.


    Trotzdem weiss vielleicht jemand, ob das für die Meldeunterlagen ebenfalls gilt?


    Danke schön :danke:

  • Nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes in Hannover beträgt die Frist 65 Jahre ab der letzten
    Eintragung.


    Ich bin allerdings überfragt, ob diese Frist nur für Niedersachsen oder für das gesamte Bundesgebiet gilt.


    Holger