Ich habe schon häufiger in der Vergangenheit Kopien von Melderegisterkarten aus Archiven bekommen. Diese sind ja manchmal fast interessanter als Standesamtseinträge. Nun bin ich mir aber nicht so sicher, ob das so rechtens ist, weil ich die zum Teil über Vereine bekam. Konkret geht es mir um Einträge aus der Zeit ab 1870 Hamburg/St Pauli Altona ggf Fremdenkartei und 1890-1900 Hannover. Könnte ich die Karten direkt im Archiv bestellen?
Ich habe eine ledige Dame dabei die zwei uneheliche Kinder hatte, ihr Vater war verstorben und sie hat mindestens eins der Kinder bei ihrer Mutter gelassen wo meine Uroma auch aufwuchs. Was mit dem anderen Kind passierte ist unklar, ich vermute es ist gestorben. Allerdings finde ich dafür keinen Beleg. Da ich ja keine Standesamtunterlagen für Verwandte in nicht grader Linie bekomme, hoffe ich auf Einträge in den Meldekarten.
Kennt jemand die Rechtslage?