Hallo allerseits,
ein von mir heute transkribierter Brief aus dem Jahre 1585 hat mich in eine gewisse Verwirrung gestürzt:
In dem Brief bat ein Christoph Zenge (ich bin bisher davon ausgegangen, dass er mit meinem Vorfahren gleichen Namens identisch sei, der damals Rat des Grafen v. Hohnstein und Amtshauptmann zu Lohra war, da in den Akten gerade seine Dienste für den Grafen immer wieder hervorgehoben werden) seinen VETTER Hans v. Berlepsch (hessischen Rat und Herr auf Bodungen) um Rat bezüglich der Abgabenbefreiung für sein noch nicht lange und wohl unter falschen Voraussetzungen erkauftes "Gütlein" zu Obergebra.
Mein Problem und meine Frage betrifft den Verwandtschaftsgrad der beiden:
1. mein Vorfahre Christoph v. Zenge war nach Auskunft seiner gedruckten Leichenpredigt von 1601 der Sohn eines Dietrich v. Zenge und einer Felicitas v. Hausen. Wenn nun Hans v. Berlepsch sein Vetter war, hätte die Mutter des Hans v. Berlepsch demnach entweder eine v. Zenge, oder aber eine v. Hausen sein müssen.
2. Hans (III.) v. Berlepsch, seit 1562 Herr auf Bodungen, hessischer Rat etc. war aber nach Auskunft einer von mir als ziemlich zuverlässig erlebten, modernen, gedruckten Genealogie derer v. Berlepsch aber der jüngste Sohn des gewesenen Amtmanns zur Wartburg Hans (II.) v. Zenge und der Beathe v. Ebeleben (die ebenfalls meine Vorfahren sind, da eine Urenkelin dieses Paares einen Enkel des oben genannten Christoph v. Zenge geheiratet hat)...
Was stimmt nun und wie muss ich die Sache mit dem "Vetter" verstehen, der meinen Vorfahren (?) Christoph v. Zenge nach dessen Aussage schon mehrfach beraten hatte?
Hat jemand von euch dazu eine Idee?
Viele Grüße
Giacomo