Neu und wie weiter ?

  • Guten Abend,
    ich habe mich hier angemeldet um vielleicht ein paar Tipps und Hinweise zu dem derzeit noch sehr kurzen Ast meiner Ahnen väterlicherseits zu finden.
    Er endet derzeit bei dem Namen der ( ledigen ) Mutter meines Großvaters in seiner Geburtsurkunde, zwei Ortsnamen und ein paar Erzählungen meines Großvaters.


    Vielleicht habt ihr Ideen ob es überhaupt möglich ist und wie ich am besten an weitere Infos komme.



    Diese Angaben habe ich:
    Geburtsurkunde mit Datum ( 1906 ), Geburtsort, Name der Mutter;


    Wohnort und "Beruf" der Familie der Mutter;


    Ort des Waisenhauses in dem mein Großvater lebte = Wohnort der Mutter;


    die Erzählung meines Großvaters, daß seine Mutter und Großmutter ihn kannten, da er in deren Bäckerei Brot für das Waisenhaus holte, er sie aber nicht ... .



    In welchen Forumsbereichen frage ich am besten?


    Wo könnte man mehr Informationen finden ( Institutionen ) ?

  • Hallo Rosalie?,


    Du kannst erst mal den normalen Weg über das Standesamt (bzw. Stadtarchiv soweit die Standesamtsunterlagen schon archiviert sind) gehen.


    In den meisten Fällen sind die Register indiziert, so dass die Mitarbeiter auch nach dem Namen deiner Urgrossmutter suchen können, ohne das genaue Geburtsdatum zu kennen.
    D.h. du musst das für den Wohnort der Urgrossmutter zuständige Standesamt anschreiben und um die Recherche bitten (frage nach einer vollständigen unbeglaubigten Kopie aus dem Geburtsregister mit ggf. Randvermerken). Das wird Gebühren kosten, die du vorab erfragen kannst (oder eine Grenze vereinbaren). Ich mache das immer per Email und habe damit gute Erfahrungen gemacht. Gib alles an, was du weisst und versuche die Daten einzugrenzen. Die Urgrossmutter war bei der Geburt vielleicht zwischen 16 und 26, dann kommen entsprechend die Jahrgänge 1880-1890 infrage.
    Du kannst auch gleich nach dem Heiratseintrag der im Geburtseintrag genannten (Ururgroß-)Eltern fragen, das wird auch noch in die Standesamtszeit fallen (vereinfacht gesagt wurde alles ab 1875 erfasst, mit regionalen Unterschieden). Oft stehen darin dann wiederum Geburtsdaten und Eltern ... Die Randvermerke sind z.B. amtliche Stempel, die auf andere Urkunden hinweisen, z.B. auf Sterbeeinträge.


    Wenn es keine Komplikationen gibt (verlorene Register, ehemalige dt. Gebiete, Wohnortswechsel, namensgleiche Personen) kommst du damit schon mal weiter. Wenn das Standesamt ausgereizt ist, kannst du über Kirchenbücher weitermachen.


    Viel Erfolg!
    Micha

  • (frage nach einer vollständigen unbeglaubigten Kopie aus dem Geburtsregister mit ggf. Randvermerken)


    Hallo Rosalie,


    das ist ein wichtiger Hinweis, denn Beglaubigungen kosten in der Regel extra und sind für die Familienforschung nicht erforderlich. Über die standesamtlichen Unterlagen kommt man meiner Erfahrung nach bis etwa 1800 zurück - über Sterbeeinträge, wo auch die Eltern vermerkt sind.

  • Vielen Dank für den Tipp !


    Auf der Internetseite des Standesamtes gab es einen Link 'Urkundenanforderung' und dort stand dann:
    "Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt aufgehoben:
    - Geburtenregister = 110 Jahre
    - Eheregister = 80 Jahre
    - Sterberegister = 30 Jahre
    Nach Ablauf dieser Zeit, sind die Register den zuständigen öffentlichen Archiven anzubieten, in Koblenz dem Stadtarchiv. Anfragen über Ahnenforschungen erfragen Sie daher bitte direkt beim Stadtarchiv. Dort können beglaubigte Abschriften aus den Altregistern ausgestellt werden."


    Auf der Seite des Stadtarchives gab es dann Links zu eingescannten und online gestellten Adressbüchern vom Beginn des 20. Jhdt. in denen ich dann den restlichen Abend herumlas ...
    Ergebniss: Zwei mögliche Waisenhäuser, wobei eines wahrscheinlicher ist, keine Bäcker mit dem gesuchten Nachnamen und vor dem erstem Weltkrieg in zwei Adressbüchern eine männliche Person mit dem gesuchten Namen und nach dem Krieg eine Frau ( die Witwe ? ) unter derselben Adresse mit derselben Berufsangabe: Hefehändler ( ??? ) .
    In der Annahme, daß nur der jeweilige Haushaltsvorstand im Adressbuch eingetragen ist, könnte es sein, daß diese beiden die Eltern der meiner Urgroßmutter sind ... .
    Es ist wirklich spannend!


    Ich werde weiter versuchen über das Stadtarchiv an die "vollständigen unbeglaubigten Kopie aus dem Geburtsregister mit ggf. Randvermerken" zu bekommen.