Einmalige Datenschutzbelehrung beim Einloggen in GEDBAS

  • Hallo,


    vor kurzem hatte ich eine Seite beim Einloggen in GEDBAS angezeigt bekommen, in der man zustimmen sollte, dass Daten gewissen Kriterien unterliegen, wenn sie nach GEDBAS geladen werden. Leider habe ich diesen Text nicht kopiert. Könnt ihr den bitte hier oder bei GEDBAS noch eimal für alle sichtbar einstellen ?


    Danke
    Gerd

    Suche Informationen zu den Familien Gawlik/Gawlick aus Dimmernwolka/Kleindimmern und Pfaffendorf, Skrotzki, Soyka in Kobulten/Pfaffendorf und Gorski in Kornau/Olschöwken

  • Hallo GerdFGN,


    diesen Text bekommst du jedes mal angezeigt, wenn du deinen hochgeladenen Stammbaum aktualisiert.
    Geh einfach noch einmal in deinen "Userbereich" bei Gedbas, wähle dort deinen Stammbaum aus, und klick auf "aktualisieren". Dann bekommst du eine Maske, wo du die Gedcom-Datei neu hochladen kannst und bekommst auch diesen Belehrungstext angezeigt.

    Lg, JPS - Die Toten sind nicht tot, sie gehen mit, unsichtbar sind sie nur, unhörbar ist ihr Schritt. (Gorch Fock 1880 - 1916)

  • Hallo JPS,


    ich habe heute eine Datei nach GEDBAS geladen, die Ursprungsdatei modifiziert und anschliessend als Update ebenfalls hochgeladen.
    Der von mir gesuchte Text der Einverständniserklrärung (z.B. Regressansprüche an die Authoren der GEDBAS-Datei weiterzuleiten etc.) kam in keinem der beiden Fälle zu Vorschein.


    Daher noch einmal meine Bitte an die Admins, den Text hier einzustellen und damit für alle sichtbar zu machen.


    Danke
    Gerd

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  • Dies ist der aktuelle Text:


    Bedingungen zur Nutzung von GEDBAS

    Bevor Ihre GEDCOM-Datei in GEDBAS aufgenommen wird, lesen Sie bitte folgende Hinweise sehr genau und überprüfen Sie ggf. die hochzuladende Datei noch einmal, ob alle Bedingungen erfüllt sind. Als Einsteller haften SIE bei Verletzungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes!


    Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden
    Die Daten lebender Personen dürfen grundsätzlich nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden, nicht einmal der einfache Name darf genannt werden. Gleiches gilt für Fotos von lebenden Personen.


    Die Lebensdaten (Geburt, Heirat, Tod u. ä.) von Verstorbenen sind, sofern sie das Ansehen des Verstorbenen nicht schädigen, nicht geschützt. Herabwürdigende Äußerungen über die Person, z.B. in Notizen, oder weiterreichende Informationen über die Person, die das Ansehen schädigen könnten, dürfen nicht in der GEDCOM-Datei enthalten sein.


    Aber: Fotos von Verstorbenen unterliegen dem postmortalen Persönlichkeitsrecht, das bis zu 10 Jahre nach dem Tod greift. Daraus folgt, dass Fotos von Personen, die vor weniger als 10 Jahren verstorben sind, nicht ohne Einverständnis der Rechtsnachfolger veröffentlicht werden dürfen.


    Der Verein für Computergenealogie hat Filter in die Datenbank eingebaut, die Daten vermutlich noch lebender Personen ausfiltern und löschen. Notizfelder können dadurch allerdings nicht geprüft werden. Daraus folgt: Diese Filter entbinden Sie als Einsteller einer GEDCOM-Datei nicht davon, selbst alle Sorgfalt anzuwenden, um Rechtsverstöße gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht zu vermeiden.


    Überprüfen Sie Ihre GEDCOM auf Quellenangaben. Es ist zwar erwünscht, dass Quellen exakt benannt werden. Allerdings dürfen keine Daten lebender Personen (auch keine Kontaktdaten) ohne deren Einverständnis als Quelle in der GEDCOM-Datei öffentlich gemacht werden.


    Urheberrecht beachten
    Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod einer Person.


    Zitate aus Veröffentlichungen Dritter sind grundsätzlich mit Quellenangabe zu versehen. Zitate müssen auf Verhältnismäßigkeit überprüft und im Zweifel entfernt werden. Zu lange Zitate (Großzitate über 200 Wörter, aber auch Langzitate von 40 bis 200 Wörtern) und zu häufige Zitate aus einer Quelle bergen immer die Gefahr der Urheberrechtsverletzung. Auch hier gilt: Sie tragen die Verantwortung!


    Bestätigung
    Ich bestätige, dass ich die vorgenannten Bedingungen und rechtlichen Grundlagen zum Veröffentlichen meiner GEDCOM-Datei in GEDBAS, einem Datenbankangebot des Vereins für Computergenealogie, gelesen und verstanden habe und die von mir hochgeladene Datei den genannten Kriterien entspricht. Sämtliche Daten, Quellenangaben und Notizen wurden dahingehend von mir überprüft.


    Mir ist bewusst, dass ich allein die rechtlichen Konsequenzen zu tragen habe, die ein Zuwiderhandeln gegen die Bedingungen und Vorschriften oder auch hier nicht explizit genannten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Folge haben kann. Der Verein für Computergenealogie kann bei Zuwiderhandlung Regress für ihm entstandenen Schaden bei mir einfordern. Der Verein für Computergenealogie ist berechtigt, bei Beschwerden wegen in Ihrer Datenbank vorhandener Daten lebender Personen, oder Daten die das Ansehen verstorbener Personen schädigen könnten, diese ohne Rücksprache mit Ihnen aus Ihrer GEDCOM-Datei zu löschen. Sie werden entsprechend von CompGen informiert.

  • Hallo Jesper,


    den Text sollte man in die GEDBAS-FAQ, welche ja über den Eintrag Hilfe im GEDBAS-Menü erreichbar ist, übernehmen. So konnte ich den Text auch nicht auf die schnelle finden ...


    MfG Watf

  • Ich habe heute ein Update hochgeladen und bekam vorher als erstes diesen Text zu lesen.
    Ich fühlte mich dann etwas verunsichert, ob ich in Zukunft nur noch Dateien einspeisen dürfe, die dem Datenschutz genügen - meine Datei umfasst nun 56000 Personen, die kann ich nicht mal eben durchforsten... aber in den FAQ wurde versichert, dass Gedbas weiterhin Dateien filtert.
    Daraufhin habe ich beruhigt mein Update hochgeladen. Ich sehe nur zu, dass alle vermutlich noch lebenden Personen wenigstens ein geschätztes Geburtsdatum haben, damit sie rausgefiltert werden können.

  • Hallo Rotraud,


    Ich fühlte mich dann etwas verunsichert, ob ich in Zukunft nur noch Dateien einspeisen dürfe, die dem Datenschutz genügen ...


    Nun ... das war schon immer so. Egal welche Daten man der Öffentlichkeit zur Verfügung stelllt, im Internet oder an anderen Stellen, sollte man sich bewusst sein das gewisse Gesetze zu beachten sind. Auch wenn einem der Umgang zur Datenfreigabe ja immer einfacher gemacht wird sollte man immer lieber 2x überlegen was und wo man ablegt.


    aber in den FAQ wurde versichert, dass Gedbas weiterhin Dateien filtert.


    Darauf würde ich mich aber nicht unbedingt verlassen! Nach wie vor liegt die volle Verantwortung für die Daten beim Einreicher, worauf jeder ja nochmals extra beim hochladen der Daten hingewiesen wird! Mein Programm zur Ahnenforschung, Gramps, stellt mir eigene Filter zur Verfügung. Mit diesen kann ich die Daten vor dem Export in eine GEDCOM-Datei bereits nach verschiedenen Kriterien "bereinigen". Andere Programme werden wohl ebenfalls derartige Filtermöglichkeiten bieten? Diese sollte man dann unbedingt zusätzlich nutzen!


    MfG Watf

  • Du hast natürlich recht. Bislang habe ich mich mit der Mitteilung begnügt, wieviele Familien und Personen meiner Gedbad-Datei gelöscht wurden. Nun habe ich gesehen, dass auch Ahnenblatt eine Funktion hat, mit der man lebende Personen raus filtern kann. Das werde ich vor dem nächsten Update probieren.