Hallo zusammen,
in einer Randbemerkung auf der Eheurkunde meiner Urgroßtante von 1923 lese ich folgendes:
"Bonn, am 28. Juni 1938. Durch das am 12. April 1938 rechtskräftig gewordene Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts in Essen ist die eheliche Gemeinschaft zwischen dem .... und der ..... aufgehoben worden."
Ist das die Formulierung für eine Scheidung, oder bedeutet "Aufhebung" etwas anderes? Weiss das jemand?
Danke!
Micha