Ehe aufgehoben = Scheidung?

  • Hallo zusammen,


    in einer Randbemerkung auf der Eheurkunde meiner Urgroßtante von 1923 lese ich folgendes:
    "Bonn, am 28. Juni 1938. Durch das am 12. April 1938 rechtskräftig gewordene Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts in Essen ist die eheliche Gemeinschaft zwischen dem .... und der ..... aufgehoben worden."


    Ist das die Formulierung für eine Scheidung, oder bedeutet "Aufhebung" etwas anderes? Weiss das jemand?


    Danke!
    Micha

  • Hallo Simone,


    danke für die Information, das ist ja interessant! Weisst du zufällig, ob die dazugehörigen Akten aufbewahrt werden?


    Ich versuche schon, an die Aufgebotsunterlagen zu kommen, da mir noch Informationen über die 1. Ehe fehlen und ich in Kontakt mit den Nachfahren stehe. Meine Urgrosstante hat ihren erst 16jährigen Sohn (aus 1. Ehe) 1933 nach Amerika zu ihrer Schwester geschickt. Der ältere Sohn ist ebenfalls ausgewandert, aber erst nach Kriegsende, die Mutter auch, aber sie ist irgendwann nach D zurückgekehrt.


    Viele Grüße,
    Micha

  • Hallo Simone, nochmals vielen Dank, ich habe eine Anfrage rausgeschickt. Duisburg ist ja nicht völlig weit weg. Ich hoffe, es gibt noch etwas.


    Hallo Detlef, ja, ich habe schon Passagierlisten, Einbürgerungsanträge usw. gefunden und bin mit den Nachfahren des Sohns in Kontakt. Die wissen leider nicht viel über die Zeit in Deutschland, während die Zeit in Amerika ganz gut dokumentiert ist.


    Viele Grüße,
    Micha