Nichtbeanstandung eines ausländischen "Titels" durch den Deutschen Adelsrechtsausschuss

  • Hallo liebe Mitglieder,


    Durch die Zugehörigkeit einer potrugiesischen "Königlichen Bruderschaft", wurde mir vom portugiesischen Infanten auch ein "Adelstitel" verliehen.
    Kann dieser "Titel" beim Deutschen Adelsrechtsausschuss zur Nichtbeanstandung führen ?


    Im Jahre 1990 bekam ich durch ein Mitglied Deutschen Kaiserhauses einen Titel verliehen. Kann diese Verleihung evtl. auch zu einer Nichtbeanstandung führen ?
    Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar !


    Mit besten Grüßen
    :danke:
    Werner

  • Hallo Werner,


    die Königliche Bruderschaft des heiligen Teotonio ist nicht berechtigt, Adelstitel zu verleihen. Vermutlich hast Du nicht ohne Grund "Adelstitel" in Anführungszeichen gesetzt. Wie lautet denn Dein vermeintlicher Adelstitel?


    "Adelstitel wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) in Deutschland und in Österreich im Jahre 1919 und sukzessive auch in den ehemaligen österreichischen Kronländern, sowie in Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg
    mit dem Übergang in die kommunistische Republik, abgeschafft. Eine
    Verleihung von Adelstiteln ist in diesen Ländern nicht mehr möglich. Der
    EuGH
    hat im Dezember 2010 entschieden, dass es ein Mitgliedstaat (im
    Anlassfall: Österreich) aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung (im
    Anlassfall: Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes)
    ablehnen darf, den an einen früheren Adelstitel erinnernden Bestandteil
    des Familiennamens eines seiner Staatsangehörigen, wie er in einem
    anderen Mitgliedstaat durch Adoption erworben werden könnte, anzuerkennen." (Quelle: Wikipedia)


    Gruß
    Detlef