Hallo liebe Mitglieder,
Durch die Zugehörigkeit einer potrugiesischen "Königlichen Bruderschaft", wurde mir vom portugiesischen Infanten auch ein "Adelstitel" verliehen.
Kann dieser "Titel" beim Deutschen Adelsrechtsausschuss zur Nichtbeanstandung führen ?
Im Jahre 1990 bekam ich durch ein Mitglied Deutschen Kaiserhauses einen Titel verliehen. Kann diese Verleihung evtl. auch zu einer Nichtbeanstandung führen ?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar !
Mit besten Grüßen
Werner