Religionszugehörigkeit in Geburtsurkunden & Nachweis Staatsangehörigkeit DDR

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, von der ich hoffe, dass sie noch nicht gestellt wurde: Meine Eltern stammen aus der DDR und ihre Geburtsurkunden als auch meine enthalten keine Angaben zur Religionszugehörigkeit, zumal sie und ich auch nicht getauft sind o.ä. Nachdem ich nun die Geburtsurkunde meines Vaters vom zuständigen Standesamt erhalten habe, bin ich aufgrund eines Hinweises des Standesbeamten, nun dabei, die Heiratsurkunde meiner Großeltern (andernorts) zu beantragen, die Ende der 1930er Jahre geboren wurden und Anfang der 1960er Jahre in der DDR geheiratet haben. Ich nehme an, dass sich in der Heiratsurkunde keine Angaben zur Religionszugehörigkeit finden werden lassen. Anhand der Heiratsurkunde will ich dann die entsprechenden Geburtsurkunden meiner Großeltern, von denen ich nicht weiß, wo sie geboren wurden (jedenfalls aber nicht in derselben Stadt wie mein Vater, das habe ich schon heraus gefunden) beantragen. Daraus müsste sich dann die Religionszugehörigkeit meiner Großeltern ergeben, oder? Enthalten Geburtsurkunden von Großeltern, die Ende der 1930er Jahre geboren wurden auch die Religionszugehörigkeit der Eltern? Meine Großmutter spricht immer mal davon, dass Teile ihrer Familie "assimilierte" Juden, also evangelisch getauft, waren, selbst darauf ansprechen, kann man sie aber nicht, da macht sie dann gleich dicht. Daher ist es mir sehr wichtig, die Religionszugehörigkeit(en) meiner Vorfahren - auf objektive Art und Weise - herauszufinden.


    Weiß vielleicht auch jemand zufällig, ob bei einer Flucht von der DDR in die BRD in der BRD - trotz Vorliegens eines DDR-Personalausweises - die deutsche Staatsangehörigkeit extra nachgewiesen werden musste?


    Vielen Dank schon mal u viele Grüße


    Tosh

  • Hallo Tosh
    Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit genügte der DDR-Personalausweis nicht !
    Man benötigte zum Nachweis eine Geburtsurkunde ! Als ich als DDR-Flüchtling in der Bundesrepublick geheiratet habe musste ich eine Geburtsurkunde beschaffen und der Standesbeamte erklärte das ich sonst als Staatenlos gegolten hätte !
    MfG didirich

  • Hallo didirich,


    Danke für deine Antwort.


    Dass man die Gebrutsurkunde zum Heiraten braucht, ist klar. Aber brauchte man die auch, um nach der Flucht in die BRD überhaupt als DDR-Flüchtling anerkannt zu werden bzw. musste man die DDR-Staatsangehörigkeit extra nachweisen? Meine Oma erzählte mir, sie musste nach ihrer Flucht, Anfang der 1980er Jahre erstmal beweisen, dass sie Deutsche ist. Der Perso hätte da nicht gereicht. Aber ich kann dazu nichts finden, wenn ich dazu google. Dazu müsste es doch ein Gesetz gegeben haben. Ich kann aber keins finden.


    Edit: Ah, ich habe das Notaufnahmegesetz von 1950 gefunden. Mal schauen, was da zum Nachweis der Staatsangehörigkeit steht.


    LG, Tosh