Begriffserläuterung "vermöge eines hochfürstl......."

  • Wer kann mir erläutern bzw. in verständlichem Deutsch, was der Begriff im Heiratseintrag "vermöge eines hochfürstl. gnädisten Regierungs-Decrets .........." bedeutet bzw. aussagt.


    Meister Georg Mohr, hochadel von Feilitzsch-Trogner Wirth und Fleischhauer allhier wurde mit Eva Sibilla, gebohrene Klug(in),


    vermöge eines hochfürstl. gnädisten Regierungs-Decrets ohne Proclamation in der hießigen Kirche Sonntags den 20. December copuliret.


    Danke vorab.

  • So in etwa:


    Mittels eines hochfürstl. gnädigsten Regierungs-Beschlußes ohne Bekanntmachung (Aufgebot) in der hiesigen Kirche Sonntags den 20. December getraut worden.

    Fünf sind geladen, zehn sind gekommen. Ich gieß Wasser zur Suppe und heiß alle willkommen.


    Viele Grüße, Ursula

  • Ja. :thumbup:
    "vermöge" kann man auch sehr gut mit "kraft" übersetzen.

    Viele Grüße
    h :) nry


    _____________________________________________________________________________________________
    Was kann man von Menschen erwarten, die den Beginn eines neuen Jahrtausends ein Jahr zu früh gefeiert haben?