Führen des Familienwappens trotz anderen Namens

  • Guten Abend,


    ich habe eine Frage zur Führung des Familienwappens.


    Situation:


    Ich befinde mich in der 16. Generation einer aus einer Region im heutigen Belgien stammenden Familie. Das Familienwappen kenne ich von Kindheitstagen an von Siegelringen, von Erzählungen, von Büchern und u.a. auch von einem Gemälde aus dem 16. Jahrhundert, welches einen meiner Vorfahren zeigt. Auf diesem ausgestellten Gemälde ist das Familienwappen deutlich erkennbar.


    "Leider" ist es so, dass ich den Nachnamen der Familie nicht trage, da Frauen in früheren Zeiten üblicherweise den Namen des Mannes angenommen und den ihren abgelegt haben. So wie es meine Ur-Großmutter tat. Zur Info: Es tragen aber noch einige mir bekannte Familienmitglieder den "ursprünglichen" Namen.


    Frage:


    Ich habe gelesen, dass grundsätzlich nur die Person einer Familie, die auch den Namen, der mit dem Wappen verbunden war, berechtigt sein soll das Wappen zu tragen. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die Person auch nachweislich dieser Familie entstammt und nicht nur den selben Namen trägt.


    a) Gibt es davon Ausnahmen?


    b) Spricht etwas dagegen, wenn ich das Wappen aufgrund des Zugehörigkeitsgefühls zur Familie und Vergangenheit in welcher Form auch immer (Ring, Armband, etc.) trage?


    Würde mich freuen in diesem Zusammenhang ein paar Stimmen zu hören.


    Vielen Dank!

  • Hallo Bixente,


    grundsätzlich ist es so, daß das Familienwappen immer an den Familiennamen gebunden ist. Das ist die Standardregel. Davon kann jedoch abgewichen werden. Diese Abweichungen kann jedoch nur der ursprüngliche Wappenstifter verfügen und sie müssen hinterlegt sein. Das dürfte in Deinem Falle jedoch nicht zutreffen. Soweit die reine Lehre.


    Ob Du das Wappen aus Gründen der Verbundenheit mit der Familie dennoch führen möchtest, kannst nur Du beantworten. Da es noch Namensträger dieser Familie gibt, rate ich Dir, dies in jedem Falle mit ihnen abzusprechen. Wenn sie keine Einwände haben, dann ist alles okay. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

    mit herzlichen Grüßen aus dem Landesteil Südschleswig

    med venlig hilsen fra Sydslesvig


    Egon Ossowski


    Forschungsgebiete: Westpreußen (Czersk, Bruß) [FN Ossowski], Köln, Leipzig [FN Schlegel] und Kreis Schleswig-Flensburg [FN Nissen]

    Homepage: https://egonossowski.wixsite.com/meinewebsite

  • Hallo Bixente,


    wie Du weißt, dürfen nur männliche und weibliche Personen das Wappen eines Wappenstifters führen, wenn sie nachweislich seine Nachkommen in direkter Blutslinie sind und seinen Familiennamen tragen.
    Weibliche Nachkommen verlieren die Berechtigung zum Tragen des Familienwappens, sobald sie eine eigene Familie gründen und den Familiennamen des Ehegatten annehmen. Gefühlte Verbundenheit reicht nicht aus. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Bräute im Zuge der Heirat einen Doppelnamen annehmen.
    In Deinem Falle ist diese Voraussetzung wohl nicht gegeben.


    Gruß
    Detlef


    PS: Deine Darstellung liest sich so, als stammte sie aus meiner Genealogie. Fängt der Name Deines Wappenstifters mit "B" an?

    Einmal editiert, zuletzt von Detlef05 () aus folgendem Grund: PS ergänzt

  • Herr v. Roy schreibt hierzu :


    Hallo Bixente,


    ich teile Herrn Ossowski's Auffassung, daß es Ihnen unbenommen bliebe, das Wappen Ihrer Vorfahren, denen Sie sich besonders verbunden fühlen, zu führen. Wie Sie wohl selbst wissen, ginge das fragliche Wappen dadurch nicht auf Ihre Person über.

    Ich selbst trage seit beinahe siebzig Jahren verschiedene Wappenringe (Siegelringe) meiner eigenen Familie, gelegentlich auch solche meiner – nicht zur eigenen Familie gehörenden – Vorfahren, denen ich mich besonders verbunden fühle. Zum Siegeln (was selten vorkommt) benutze ich jedoch ausschließlich Petschafte und Siegelringe, welche das eigene Familienwappen aufweisen.


    Freundliche Grüße vom Rhein