Guten Abend,
ich habe eine Frage zur Führung des Familienwappens.
Situation:
Ich befinde mich in der 16. Generation einer aus einer Region im heutigen Belgien stammenden Familie. Das Familienwappen kenne ich von Kindheitstagen an von Siegelringen, von Erzählungen, von Büchern und u.a. auch von einem Gemälde aus dem 16. Jahrhundert, welches einen meiner Vorfahren zeigt. Auf diesem ausgestellten Gemälde ist das Familienwappen deutlich erkennbar.
"Leider" ist es so, dass ich den Nachnamen der Familie nicht trage, da Frauen in früheren Zeiten üblicherweise den Namen des Mannes angenommen und den ihren abgelegt haben. So wie es meine Ur-Großmutter tat. Zur Info: Es tragen aber noch einige mir bekannte Familienmitglieder den "ursprünglichen" Namen.
Frage:
Ich habe gelesen, dass grundsätzlich nur die Person einer Familie, die auch den Namen, der mit dem Wappen verbunden war, berechtigt sein soll das Wappen zu tragen. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass die Person auch nachweislich dieser Familie entstammt und nicht nur den selben Namen trägt.
a) Gibt es davon Ausnahmen?
b) Spricht etwas dagegen, wenn ich das Wappen aufgrund des Zugehörigkeitsgefühls zur Familie und Vergangenheit in welcher Form auch immer (Ring, Armband, etc.) trage?
Würde mich freuen in diesem Zusammenhang ein paar Stimmen zu hören.
Vielen Dank!